Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Spanien zur Zahlung von 20.000 Euro Schadenersatz an einen Basken verurteilt, weil die spanische Justiz Foltervorwürfen nicht nachgegangen ist. Der 48-Jährige war im Mai 2002 als mutmaßliches ETA-Mitglied verhaftet worden und während der Incommunicado-Haft von der Guardia Civil gefoltert worden. Die spanische Justiz ging diesen Vorwürfen jedoch nicht nach, da es angeblich schwierig sei die mutmaßlichen Folterer zu ermitteln.
Dieses Argument ließ der Straßburger Gerichtshof jedoch nicht gelten. Die zum fraglichen Zeitpunkt anwesenden Mitglieder der Guardia Civil hätten “mit einer einfachen Nachfrage” identifiziert werden können, hieß es in dem Urteil.
Anmerkung: In den letzten 30 Jahren gab es nach Verhaftungen im Baskenland etwa 7000 Anzeigen wegen Folter unter vergleichbaren Umständen, fast keiner der Vorwürfe wurde von den Richtern des Sondergerichts Audiencia Nacional untersucht.