Letztes Jahr verbrachte der UN-Sonderberichterstatter Martin Scheinin (Helsinki, Finland, 1954) eine volle Woche in Spanien und im Baskenland. Vom 7. – 14. Mai 2008 analysierte er spanische Gesetzgebung, Justiz und Gerichte. Am 9. März 2009 präsentierte er seine Ergebnisse vor der Menschenrechtskommission der UN in Genf. Er sieht vor allem die Terrorismus-Definition, die fehlende Meinungsfreiheit, die Incommunicado-Haft und das (Sondergericht) Audiencia Nacional kritisch und machte der spanischen Regierung Vorschläge zur Verbesserung der Gesetze.
Martin Scheinin wurde im Jahr 2005 zum UN-Sonderberichterstatter ernannt. Seine Kernkompetenz ist die internationale Gesetzgebung zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Menschenrechten, sowie zu Grundsätzen der Rechtstaatlichkeit und des Kampfes gegen den Terrorismus. Er ist Professor für europäisches Recht an der europäischen Universität in Italien und Vizepräsident der International Association of Constitutional Treaties. In den Jahren 1997 und 2004 war er Mitglied der Menschenrechtskommission und von 1998 bis 2008 Präsident des Menschenrechtsinstitut der Abo Akademie.
Trotz alledem versuchte die spanische Regierung, die von Martin Scheinin präsentierten Ergebnisse zu diskreditieren. Javier Garrigues, der Repräsentant der spanischen Regierung, nahm wie folgt zu Scheinin und seinem Bericht Stellung:
“Er kennt weder die Realität des Kampfes gegen …