Alle 6 Personen die gestern verhaftet wurden, als sie D3M Stimmzettel verteilten und Plakate aufstellten, befinden sich wieder auf freien Fuß. Bereits am Dienstag hatten schwer bewaffnete Einheiten der Guardia Civil ein soziales Zentrum mehr als 12 Stunden lang durchsucht und Stimmzettel und Wahlplakate von D3M beschlagnahmt.

Angst vor Stimmzetteln

Im Schnellverfahren hatte die spanische Regierung das Verbot der erst im Januar 2009 gegründeten Wahlliste D3M durchgepeitscht. Sie hat dabei stets behauptet, sie würde nicht “Ideen oder politische Einstellungen verfolgen”. Nun hat sie Angst vor einer grossen Zahl “illegaler Stimmzettel” am Wahlsonntag, vor dem zivilen Ungehorsam, zu dem D3M aufgerufen hat.
Deshalb verfolgt sie nun nicht nur Ideen und inhaftiert Kandidaten, sondern macht Jagd auf Wahlplakate und Stimmzettel. Denn diese müssen gezählt werden, sobald sie in die Wahlurne gelangen, auch wenn sie wie im Fall von D3M dann als ungültig deklariert werden.

Gestern wurde dann ein Mann in Santutxu verhaftet, weil er Wahlkampfmaterial von D3M transportierte. Später durchsuchte die Ertzaintza eine Herriko Taberna in Sastao, ging gegen die Leute vor die dagegen protestierten und verhaftete zwei Personen. In Santurtzi wurden drei Personen verhaftet und geschlagen weil sie Plakate klebten.

Nach der Versammlung von zwei dutzend Menschen gegen den Anschlag der ETA auf das Parteibüro der PSOE in Lazkao, stürmte der Sohn eines Ex-Stadtrates der PSOE mit einem Vorschlaghammer die Herriko Taberna der Ortschaft und zerstörte Fenster, Fernsehen, Vitrinen und Mobiliar.
Politiker von PSOE und PNV äußerten ihr Verständnis für die Tat.

Mit einem Bombenanschlag hat die ETA das Parteibüro der PSOE in der Ortschaft Lazkao komplett zerstört. Menschen wurden bei dem Anschlag nicht verletzt. Ein Anrufer hatte vor der Explosion im Namen der ETA einen Warnhinweis gegeben.

Bereits in der Nacht zum Samstag verübten unbekannte mit Molotov Cocktails Anschläge auf die Parteibüros der PNV in Barakaldo und Donostia. In Gurutzeta wurde durch einen Sprengsatz das Büro der PNV weitestgehend zerstört.

23.02.2009

Trotz Verbots demonstrierten am vergangenen Wochenende hunderte Menschen in verschiedenen Orten für die Teilnahme von D3M und Askatasuna an den Wahlen am 1.März. In Donibane, im französischen Baskenland, nahmen mehr als 500 Menschen an einer Demonstration gegen die politische Einflussnahme des französischen Staates teil.

Gelebte Solidarität nach außen und innen

Rückblick auf eine sechstägige Tour
im Rahmen der 3. Internationalen Solidaritätswoche von Askapena

Bericht mit Bildern (PDF, 102 kB)

Vom 11. bis 15. Februar fand die dritte internationale Solidaritätswoche mit dem Baskenland statt. Sie stand unter dem Motto “Euskal Herria ez doa bakarrik” (wörtlich: “Das Baskenland geht nicht allein”). Dazu aufgerufen hatte die baskische Organisation Askapena. Der Name bedeutet “die Befreiung”. Askapena versteht sich selbst als internationalistische Organisation. Sie gehört zur linken Unabhängigkeitsbewegung und ist eine der wenigen Gruppen, die noch nicht verboten wurden.

In Deutschland gab es im Rahmen dieser Solidaritätswoche fünf Veranstaltungen. Die Orte waren Düsseldorf, Bremen, Hannover, Potsdam und Berlin. Die Organisation und Durchführung übernahmen die Menschen, die sich im Oktober 2008 in dem Kreis “Euskal Herriaren Lagunak (EHL)” zusammengeschlossen haben und sich als Freundinnen und Freunde des Baskenlandes verstehen.

Die Umsetzung der Veranstaltungen erfolgte auf zwei Ebenen: während vor Ort lokale EHL-Aktivistinnen und Aktivisten mit Unterstützung verschiedener Gruppen für die Logistik und Werbung sorgten, tourte ein Dreier-Team quer durch die …

16.02.2009 | Uschi Grandel

Aber doch nicht mitten in Europa!

Spanien verbietet zwei Wahllisten der baskischen, linken Unabhängigkeitsbewegung, D3M (Demokratie für drei Millionen) und Askatasuna (Freiheit), an den Wahlen teilzunehmen und entzieht damit etwa 200.000 Menschen die Möglichkeit, für eine Partei ihrer Wahl zu stimmen.

Tausende demonstrieren in Bilbo (span. Bilbao) am 14. Februar 2009 trotz Verbots der Demonstration mit einem Stimmzettel in der Hand gegen diesen unerhörten Eingriff in das Wahlrecht. Auch der Sonderbeauftragte des UNO Menschenrechtsausschusses hatte die spanische Regierung im Vorfeld gemahnt, er sei “beunruhigt darüber, welche Vielfalt an Bestimmungen” des spanischen Parteigesetzes Verbote möglich machen. Denn diese Bestimmungen “können so interpretiert werden, dass sie auch für jede politische Partei zutreffen, die mit friedlichen Mitteln ähnliche politische Ziele verfolgt, wie terroristische Gruppen.”

Weitere Informationen in der Jungen Welt vom 16.2.2009:

Ingo Niebel: “Stimmzettel als Flugblätter – Madrid illegalisiert Demonstration und Kandidatur der linken Unabhängigkeitsbewegung. Basken wehren sich und wählen trotzdem – auf ihre Art”

Letzte Woche hat die Internationale Aktionswoche “Das Baskenland” ist nicht allein” mit verschiedenen Aktivitäten in Irland, Italien, Slowenien und Portugal begonnen. In Derry (Irland) wurde das Gedenken an “Bloody Sunday” genutzt und die FreundInnen des Baskenlands realisierten eine Veranstaltung, an der sich 50 Personen beteiligten, und einen Tag später eine Kundgebung. In Slowenien gab es letzten Freitag ebenfalls eine Veranstaltung/Kundgebung – sowie das erste Mal eine Soliaktion in Lubiana. In Portugal/Lisabon beteiligten sich Dutzende an der Kundgebung und einer Veranstaltung von der ASEH (Asociacion de Solidaridad con Euskal Herria). Inzwischen eröffneten in Italien in Brescia 70 Personen und in Milano 350 Personen die Rundreise der “FreundInnen des Baskenlands Italien”. In Italien gibt es in 8 Städten Soliaktionen, Kundgebungen, Veranstaltungen und Konzerte sowie eine gemeinsame Abschlussdemonstration in Milano.

Myspace-Fotos Termine in Deutschland

Nach dem um 7.37 Uhr ein Warnanruf im Namen der baskischen Untergrundorganisation ETA beim Roten Kreuz und der Feuerwehr eingegangen war, explodierte um 9.00 Uhr ein in einem Lieferwagen versteckter Sprengsatz. Angaben zufolge wurde niemand verletzt.
Die Bombe detonierte vor dem Sitz des Konzerns Ferrovial, der am Bau der Hochgeschwindigkeits-strecke für Züge TAV durch das Baskenland beteiligt ist. Bereits im Dezember hatte die ETA den Chef eines der beteiligten Unternehmen erschossen und weitere Anschläge auf das Projekt angekündigt.

Wie erwartet hat die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof D3M und Askatasuna heute Nacht von den Wahlen ausgeschlossen. Daran hat auch der sehr kritische Bericht des UNO Sonderbeauftragten für Menschenrechte Martin Scheinin nichts geändert. Der zeigte sich mit Bezug auf das spanische Parteiengesetz “beunruhigt darüber, welche Vielfalt an Bestimmungen” damit Verbote möglich machen. Denn diese Bestimmungen “können so interpretiert werden, dass sie auch für jede politische Partei zutreffen, die mit friedlichen Mitteln ähnliche politische Ziele verfolgt, wie terroristische Gruppen.” http://www2.ohchr.org/english/issues/terrorism/rapporteur/docs/A.HRC.10.3.Add.2AEV.pdf

Der Bericht (hier eine Zusammenfassung auf Deutsch http://info-baskenland.de/aktuell/uno-mahnt-spanien.html ) führte lediglich dazu, dass den beiden Parteien ein paar Stunden mehr Zeit für die Einsprüche gegen die Anschuldigung des Ministeriums für Staatsanwaltschaft gegeben wurde, nachdem die Führungen der Parteien gerade erst nach der Vorladung wieder freigelassen wurden und praktisch durch die Verhaftungen und Vorladungen nicht erwidern konnten, um sich zu verteidigen. Im Gerichtshof zeigten sich Richter aber angesichts der Berichts von Scheinin besorgt und warnten, vor allem im Fall Askatasuna, dass Straßburg die Entscheidung kippen dürfte, vor allem, da es sich um eine längst zugelassene Partei handelt.

D3M und Askatasuna …

08.02.2009 | Iñaki IRIONDO | GASTEIZ | GARA, 6.2.2009 (Original in spanischer Sprache)

Kandidaturen zu Wahlen nicht leichtfertig verbieten

Der Sonderbeauftragte der UNO Menschenrechtskommission veröffentlichte am 5. Februar 2009 einen Bericht, in dem er sich über die Leichtigkeit, mit der der spanische Staat Verbote von (baskischen) Parteien und Wahllisten betreibt, höchst alarmiert zeigt. Grund zur Sorge sind vor allem die vagen und vielfältigen Bestimmungen, auf Grund derer das spanische Parteiengesetz ein Verbot politischer Organisationen erlaubt.

Der Sonderbeauftragte der UNO für den Schutz von Menschen- und Bürgerrechten im Kampf gegen den Terrorismus, Martin Scheinin, veröffentlichte einen neuen Bericht über seine “Mission in Spanien (als Ergebnis seines Spanienbesuchs im Mai 2008)”. Zusätzlich zu den Themen, die er bereits in seinem Bericht vom 27. Oktober adressierte, zeigt er sich insbesondere alarmiert über die vagen Formulierungen der entsprechenden Paragraphen des Parteiengesetzes (Ley de Partidos Politicos), die in vielen Füllen Verbote politischer Parteien und Wahllisten erlauben, während gleichzeitig die Verfahrensweise den Betroffenen keine ausreichende Prozess-Sicherheit biete. Dies ist im Moment von besonderer Bedeutung, da Wahlen anstehen und juristische Verfahren eingeleitet wurden, um die Teilnahme zweier (baskischer) Wahllisten (der Partei Askatasuna und der Wahlliste D3M) an den Wahlen am 1. März 2009 zu verbieten.

Einschränkung fundamentaler Rechte

Der Sonderbeauftragte …

Donostia. Die baskische Linke hat es geschafft: Mit über 47000 bestätigten Unterschriften sammelte sie weit mehr als benötigt. 18000 hätten vorgelegt werden müssen, um die Wahlplattform “Demokrazia 3 Milioi” (Demokratie der drei Millionen, D3M) für den Urnengang in der Autonomen Baskischen Gemeinschaft am 1. März registrieren zu lassen. Am Samstag präsentierte D3M auf einer Großkundgebung im Velodrom von Donostia (span.: San Sebastian) ihre Kandidaten (Foto). Ob diese allerdings zu der Wahl werden antreten können, ist fraglich. Acht der D3M-Führungsmitglieder sitzen bereits wegen angeblicher Zusammenarbeit mit der Untergrundorganisation ETA (Baskenland und Freiheit) in Untersuchungshaft.

weiterlesen bei Junge Welt

Solidarität mit dem Baskenland – Veranstaltungen in Düsseldorf, Bremen, Hannover, Berlin und Potsdam

Euskal Herria – Baskenland: vier Provinzen auf der spanischen und drei auf der französischen Seite. Seit Jahrzehnten kämpfen die Menschen dort für Demokratie und ihr Selbstbestimmungsrecht. Und genau solange wird Ihre Forderung mit Repression und Verfolgung beantwortet. Nahezu alle ihre politischen und sozialen Organisationen sind mittlerweile verboten, weil sie politisch oder ideologisch für das Selbstbestimmungsrecht der im Baskenland lebenden Menschen eintreten. Unter dem Vorwurf, Bestandteil oder Sympathieträger von ETA (baskische Guerrilla, die für Unabhängigkeit und Sozialismus für das Baskenland kämpft) zu sein, werden systematisch politische, soziale, ökologische und kulturelle Organisationen bis hin zu selbst erkämpften Freiräumen wie Autonome Zentren kriminalisiert und mit langjährigen Haftstrafen konfrontiert.

Während in weiten Teilen Spaniens noch immer frankistische Denkmäler und Statuen auf öffentlichen Plätzen stehen, wurden gegen baskische BürgermeisterInnen Anklagen erhoben, weil sie Straßen und Plätze nach baskischen WiderstandskämpferInnen, die während der Franco-Diktatur hingerichtet wurden, benannt hatten. Über 750 baskische, politische Gefangene sitzen in den Gefängnissen, verstreut über ganz Spanien und Frankreich, mehr als zu Zeiten der Franco-Diktatur. Die Gefangenenhilfsorganisation “Askatasuna” und …