Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) hat mindestens zwei Klagen der Verteidigung der Acht von Altsasu angenommen und die Tür zu einer Untersuchung geöffnet, um zu prüfen, ob sie im spanischen Staat ein faires Gerichtsverfahren hatten.

Straßburg hat zumindest die Berufungen von zwei der Verteidigungen der acht Jugendlichen aus Altsasu bearbeitet, die wegen einer Schlägerei mit zwei Zivilgardisten (paramilitärische Guardia Civil) und deren Partnerinnen vor Gericht gestellt und zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Der Rest der Anwälte hat im Moment noch keine Benachrichtigung erhalten.

Sobald diese Beschwerden angenommen wurden, öffnet der EGMR die Tür zur Untersuchung der Unregelmäßigkeiten, die während des Gerichtsverfahrens im spanischen Staat aufgetreten sein könnten, wo die Verteidigung den Mangel an Unparteilichkeit, das Fehlen eines fairen Verfahrens und die Unverhältnismäßigkeit der Strafen anprangerte, die den Angeklagten auferlegt wurden.

Die Anwälte von Jokin Unamuno und Ainara Urkijo, die vorerst eine Bestätigung über den Fortgang des Verfahrens erhalten haben, protestierten vor dem EGMR wegen der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. In diesem Sinne erinnerten sie an die Beweisverweigerung, die Unregelmäßigkeiten bei den Vernehmungen oder die Doppelspurigkeit des Gerichtsverfahrens in seinen Anfängen.

In gleicher Weise haben sie vor der europäischen Justiz Berufung eingelegt und die Verletzung des Rechts auf einen unparteiischen Richter geltend gemacht, eine Berufung aller Verteidiger, so dass absehbar ist, dass die anderen denselben Weg einschlagen werden. In den ersten Schritten des Verfahrens vor dem Nationalgericht (Audiencia Nacional) forderten die Verteidigungen der acht jungen Leute bereits die Enthaltung und den Ausschluss von Richterin Concepción Espejel, da die Verteidigung davon ausging, dass sie nicht unparteiisch sein konnte, da sie mit einem Oberst der Guardia Civil verheiratet war und von dieser militärischen Körperschaft auch eine Auszeichnung erhalten hat. Diese Anfechtung wurde jedoch nicht weiter verfolgt, da Espejel selbst den Antrag als „verspätet“ ansah und sagte, er sei nach Ablauf der Frist eingereicht worden – damit war sie für die Ablehnung ihrer eigenen Anfechtung zuständig.

Während der Untersuchung des Falles wurden bereits mehrere von den Verteidigungen vorgeschlagene Zeugen verweigert, und am 27. Oktober 2017 hat die Kammer des Nationalgerichts, bestehend aus Manuela Fernández, Fermín Javier Echarri und Concepción Espejel selbst, die meisten Beweise und Zeugen von der Verteidigung abgelehnt. Im Gegenteil, das Gericht akzeptierte jeden einzelnen der Vorschläge der fünf Anklagen (Staatsanwaltschaft, Privatanklage der beiden Frauen, Staatsanwalt als Privatanklage der Zivilgardisten, Covite und eine Gewerkschaft der Guardia Civil).

Die Beweise der Verteidigung dieser beiden jungen Männer um dem Bericht über Ospa Mugimendua entgegenzuwirken, wurden blockiert. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Rechtfertigung der Einstufung als “Terrorismus”, nach dem die Ereignisse dann vor der Audiencia Nacional in Madrid und nicht vor einem Gericht in Iruñea (Span. Pamplona) verhandelt wurden.

In den Berufungen, die nach dieser Zustellung auf dem langen europäischen Rechtsweg voranschreiten, verwiesen die Verteidiger auch auf die Unregelmäßigkeiten bei den Fotountersuchungen und den Gegenüberstellungen, bei denen die Angeklagten neben Menschen mit einer ganz anderen Physiognomie gestellt wurden. Auch diesen Einwand liess Espejel nicht gelten und argumentierte, dass “die Anfechtung erfolgt nachdem die Durchführung bereits stattgefunden hat und nicht währendessen”.

Die Verteidiger erinnern auch daran, dass das Verfahren eine Zeit lang doppelspurig lief. Im November 2016 hätte Covite seine Beschwerde beim Gericht von Iruñea einreichen müssen, wo der Fall bereits im Gange war, aber tat dies bei der Audiencia Nacional, das alle Unterlagen von der Leiterin des Gerichts von Iruñea, Mari Paz Benito, verlangte. Die Richterin aus Navarra (bask. Nafarroa) hielt zunächst dem Druck aus Madrid stand und bat die Richterin Lamela, ihr die Unterlagen die in Madrid vorliegen zu schicken. Auf diese Weise gab es zwei Richterinnen für denselben Fall, eine Anomalie, die dazu führte, dass der Zuständigkeitskonflikt an höhere Instanzen übergeben wurde; der Oberste Gerichtshof entschied später zugunsten der Audiencia Nacional.

Die Acht, in Altsasu

Die Audiencia Nacional verurteilte die acht Einwohner von Altsasu in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen 13 und zwei Jahren. Nach der Berufung vor dem Obersten Gerichtshof hielt dieser hohe Haftstrafen zwischen neuneinhalb und eineinhalb Jahren aufrecht.

Die acht sind bereits in der Stadt Sakana, wo sie ihre Strafe beenden. Die letzten, die das Zaballa-Gefängnis verließen, waren Jon Ander Cob und Julen Goikoetxea, die am 22. Juni den dritten Grad erhielten, sodass sie nicht mehr zum Schlafen ins Gefängnis zurückkehren müssen.

News

Ablehnung in Bilbo und Donostia dagegen dass Gefängnisse weiter gefüllt werden 24.07.2021


Zwei Demonstrationen prangern an, dass zehn Jahre nach der endgültigen Einstellung der bewaffneten Aktivitäten der ETA “Solidarität, Unterstützung und Verteidigung der Rechte der Gefangenen in Prozessen wie dem sogenannten “13/13” kriminalisiert wird”. “Dieses Volk hat Frieden, Koexistenz und Freiheit verdient”, betonen sie.

Zwei Demonstrationen in Bilbo (span. Bilbao) und Donostia (span. San Sebastián) lehnten gestern politische Prozesse wie den 13/13 ab, der am Montag den 12. Juli 2021 acht Personen vor die Audiencia Nacional bringt, die 2010 unter dem Vorwurf “Alles ist ETA” verhaftet wurden, weil sie baskischen Gefangenen geholfen haben; diesen acht stehen Forderungen der spanischen Staatsanwaltschaft von sieben bis neunzehn Jahren Gefängnis entgegen. “Zehn Jahre nach der endgültigen Einstellung der bewaffneten Aktivitäten der ETA wird die Solidarität, die Verteidigung und die Unterstützung der Gefangenen kriminalisiert, um die Gefängnisse weiter zu füllen, anstatt sie zu leeren”, prangerten die Demonstranten an. Sie lehnen es ab, dass die Solidarität bestraft wird und betonten, dass “die Basken Frieden, Koexistenz und Freiheit verdient haben”.

Französische Staatsanwaltschaft vermeldet neuen europäischen Haftbefehl von Spanien gegen Josu Ternera 12.07.2019

Paris: Vor zwei Tagen informierte die französische Staatsanwalt darüber, dass Spanien einen europäischen Haftbefehl gegen den Basken Josu Ternera ausgestellt habe. Josu Ternera wird vorgeworfen 2000/2001 die Spendensammlungen für baskische Gefangene in sog. Herriko Tabernas (“linksnationale baskische Volkskneipen”) kooriniert zu haben. Er war dann 17 Jahre auf der Flucht und wurde am 16. Mai 2018 in den französischen Alpen festgenommen. Josu sollte letzten Monat von Frankreich freigelassen werden. Auf Grund der Intervention Spaniens kam er jedoch in Untersuchungshaft und muss am 17. Juli vor das Berufungsgericht in Paris.

Anti-G7 Biarritz 19. — 26.08.2019: 10.000 BesucherInnen bei Gegengipfel erwartet 12.07.2019

Baskenland/Frankreich. Über 80 Organisationen rufen anlässlich des G7-Gipfels in Biarritz zu einem “grenzüberschreitenden” Gegengipfel vom 19. bis 23. August in den baskischen Küstenstädten Irun und Hendaye auf. 10.000 TeilnehmerInnen auch aus anderen Ländern werden zu den Veranstaltungen und Workshops für eine bessere Welt erwartet.

Infos zum Gegengipfel und Aktionen des zivilen Ungehorsams auf Indymedia

Massiver Protest gegen Kundgebung der Rechten in Altsasu 06.11.2018

Altsasu, 04.11.2018, Sonntag. Die rechten Parteien Ciudadanos und PP hatten für diesen Tag gemeinsam mit der ultrarechten Partei Vox eine Großkundgebung in der baskischen Kleinstadt in der Region Navarra geplant. Gekommen waren aber etwa 200. Es gab massiven Gegenprotest, Sitzblokaden und eine antifaschistische Abriegelung der Stadt durch die gesamte Bevölkerung von Altsasu. Die Kundgebung der Rechten konnte nur unter massivsten Polizeischutz durch drei verschiedenen Einheiten inklusive der spanischen Sondereinheit Guardia Civil durchgeführt werden. Während der Kundgebung der Rechten und Nazis wurde beinahe durchgehend die Kirchenglocke von Altsasu geläutet. Schon um auf den zentralen Platz in Altsasu zu gelangen mussten immer wieder Sitzblockaden und Absperrutensilien der Bevölkerung alle paar hundert Meter weggeräumt werden. “Alde Hemendik!” – “Haut ab” – war eine der Parolen. Doch auch der Abzug der Rechten musste ebenfalls massiv durch die martialisch bewaffneten spanischen Sicherheitskräfte abgeschirmt werden. Die rechten verbreiteten in den sozialen Medien, dass angeblich Steine auf ihren Konvoi geworfen worden seien.

Sehr hohe Haftstrafen für Jugendliche von Altsasu "vom Wunsch nach Rache motiviert" 14.06.2018

Die Jugendlichen von Altsasu, die wegen einer Auseinandersetzung mit pöbelnder spanischer Sonderpolizei – die ausgerechnet ihr Feierabendbier in einer baskischen Kneipe trinken wollten – geraten waren, sind nun zu sehr hohen Haftstrafen verurteilt worden. Zwei der Jugendlichen erhalten 13 Jahre Haftstrafe, zwei weitere 12 Jahre und drei bekommen 9 Jahre Haft. Einer wurde zu zwei Jahren verurteilt. Außerdem sollen sie ein sehr hohes sog. “Entschädigungsgeld” zahlen.
Für die Eltern der jungen Leute ist die Entscheidung von dem Wunsch nach Rache motiviert. Sie sorgen dafür, dass sie weiterhin auf der Straße mobilisieren und gegebenenfalls bis zu den europäischen Gerichten gehen, um die Strafe aufzuheben.
Quelle: Übersetzter Artikel auf Naiz Mediabask von Solidaritätscomité Katalonien (facebook)

Deutschland: Solidarität mit den Jugendlichen von Altsasu - gegen Sondergerichtsstrafen 09.05.2018

Auch in Deutschland gab es in mehreren Städten Solidaritätsgrüße an die Jugendlichen von Altsasu, die mit hohen Gerichtsstrafen bedroht sind. Im Rahmen einer Aktionswoche im März 2018 mit dem Beginn der Prozesse am Sondergerichtshof gab es Soli-Selfies in mehreren deutschen Städten, in Berlin gleich von zwei Gruppen unter anderem unter dem ironischen Motto “Kneipenschlägerei ist kein Terrorismus!” Den Jugendlichen von Altsasu wird vorgeworfen, in einer Kneipe mit zwei außerdienstlich anwesenden Polizisten der spanischen Militärpolizei Guardia Civil in Streit geraten zu sein. Angeklagt wurden sie nun mit den spanischen Terrorismus-Paragraphen.

Berichte und Fotos

Video-Zusammenschnitt

Iñigo Gulina an Spanien ausgeliefert 22.12.2017

FREIHEIT FÜR INIGO UND MIKEL! FRIEDEN UND FREIHEIT FÜR DAS BASKENLAND!

Gestern hat das Berliner Kammergericht beschlossen, Iñigo Gulina an Spanien auszuliefern. Heute ist Iñigo bereits auf dem Weg nach Madrid.

Der Anwalt von Iñigo hatte Ende November 2017 in einem Interview erklärt, dass “Geständnisse und belastende Aussagen von Dritten, die unter Folter zustande gekommen sind, anscheinend die einzigen “Beweise” für eine angebliche Beteiligung (an Aktionen des Straßenkampfs zwischen 2004 und 2007) darstellten. Die spanischen Behörden hätten “bezüglich des Verdachts gegen Herrn Gulina in ihren Unterlagen lediglich mit(geteilt), dass bei einer Hausdurchsuchung Propagandamaterial der Jugendorganisation Segi gefunden wurde”.

Anfang der Woche veröffentlichte die Regierung der Baskischen Autonomen Gemeinschaft einen Bericht, in dem sie Folter durch spanische Polizei und Guardia Civil in großem Umfang bestätigt. Das scheint das Berliner Kammergericht nicht weiter zu stören. Die deutsche Justiz unterstützt damit die Repressionspolitik von Spanien und Frankreich, welche lieber ihre Gefängnisse füllen, als den baskischen Friedensprozess anzuerkennen und sich als Konfliktparteien endlich ihrer Verantwortung zu stellen.

Iñigo Gulina und der nach Frankreich ausgelieferte Mikel Barrios, sowie alle politischen Gefangenen und im Exil lebenden Basken, müssen frei in ihre Heimat zurückkehren können, um als Aktivisten für ein friedliches und freies Baskenland arbeiten zu können!

Bakea eta Askatasuna Euskal Herriarentzat!

Frieden und Freiheit für das Baskenland! Freiheit für Mikel und Iñigo!


Hintergrund >>

Interview mit Rechtsanwalt Volker Gerloff >>

Ralf Streck: Die baskische Regierung zaehlt 4113 Folterfaelle – 73 nach dem Tod Francos

Kurzer Prozess - Gericht ignoriert Bericht zu Folter in Spanien 21.12.2017

Heute gab das Berliner Kammergericht bekannt, Iñigo Gulina Tirapu an Spanien ausliefern zu wollen. Der 37 Jahre alte Baske aus Burlata/Navarra soll zwischen 2004 und 2007 an Aktionen des Straßenkampfs gegen Banken und Post beteiligt gewesen sein. Er wurde seit 2009 von Spanien mit europäischem Haftbefehl gesucht. Im Zuge von Repression und Festnahmen gegen Mütter von politisch Verfolgten und Gefangenen wurde 2012 bereits Iñigos Mutter für einige Zeit in den Knast gesteckt.
Der Anwalt von Iñigo erklärt in einem Interview mit der jW, dass Geständnisse und belastende Aussagen von Dritten, die unter Folter zustande gekommen sind, anscheinend die einzigen “Beweise” darstellen. Die spanischen Behörden hätten “bezüglich des Verdachts gegen Herrn Gulina in ihren Unterlagen lediglich mit(geteilt), dass bei einer Hausdurchsuchung Propagandamaterial der Jugendorganisation Segi gefunden wurde”.
Anfang der Woche veröffentlichte die Regierung der Baskischen Autonomen Gemeinschaft einen Bericht, in dem sie Folter durch spanische Polizei und Guardia Civil in großem Umfang bestätigt. Das scheint das Berliner Kammergericht nicht weiter zu stören. KEINE AUSLIEFERUNG VON INIGO! UNTERSTÜTZUNG DER FRIEDLICHEN LÖSUNG DES KONFIKTS! SCHLUSS MIT DURCH FOLTER ERZWUNGENEN URTEILEN!
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Interview mit Rechtsanwalt Volker Gerloff

Ralf Streck: Die baskische Regierung zaehlt 4113 Folterfaelle, 73 nach dem Tod Francos

Kundgebung am Brandenburger Tor gegen Auslieferung 16.12.2017

Berlin, 09.12.2017. Auf der Kundgebung für die Freiheit von Iñigo und Mikel am Brandenburger Tor auf dem Pariser Platz wurden unter anderem Grußworte aus dem Gefängnis Moabit von den zwei baskischen Gefangenen verlesen. Sie betonten, dass die vielen Solidaritäts-Aktionen ihnen Mut mache, ihre Situation durchzustehen und mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Auslieferungsersuche vorzugehen. Mit der Kundgebung, die genau gegenüber der französischen Botschaft stattfand, wurde auch gegen die französische Gefängnispolitik Stellung bezogen. Mittlerweile hat das Berliner Kammergericht beschlossen, die Auslieferung von Mikel an Frankreich für zulässig zu erklären.

Fotos von der Kundgebung

09.12.2017, Paris: Größte Demonstration für baskische Gefangene erwartet 03.12.2017

Zahlreiche Initiativen aus dem Baskenland, aus Frankreich und auch aus Spanien mobilisieren zu einer Großdemonstration am 9. Dezember in Paris für die Freiheit der baskischen politischen Gefangenen. Täglich schließen sich weitere Organisationen dem Aufruf an.
Am selben Tag wird es auch in Berlin eine Kundgebung auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor geben, unter anderem für die Freiheit der beiden baskischen Gefangenen von Berlin, Iñigo und Mikel. Frankreich könnte die Auslieferung von Mikel verlangen.
Laut Etxerat, der baskischen Organisation der Angehörigen, sitzen noch mehr als 60 baskische Gefangene weit verstreut in französischen Gefängnissen. Die Familien müssen für Besuche immer strapazierende hunderte Kilometer hin- und zurück fahren. Außerdem muss Frankreich erneut daran erinnert werden, endlich alle schwerkranken baskischen Gefangenen sofort freizulassen.

Infos: #OrainPresoak | Artisans de la Paix

Veranstaltungsreihe für die Freiheit von Mikel und Iñigo gut besucht 30.11.2017

Berlin. Nach den Verhaftungen der beiden baskischen Aktivisten Mikel und Iñigo Ende Oktober 2017 fanden von Mitte bis Ende November Informationsveranstaltungen in verschiedenen Stadtteilen in Berlin statt. Bei den ersten Veranstaltungen war ein Anwalt der beiden in der JVA Moabit Inhaftierten anwesend und im Sozialen Zentrum New Yorck im Bethanien in Kreuzberg sogar der ehemalige baskische Gefangene Tomas Elgorriaga Kunze aus Freiburg, der ab Oktober 2014 ein Jahr im deutschen Gefängnis inhaftiert war. Bei den Veranstaltungen wurde über die aktuelle Situation informiert und über weitere mögliche Solidaritätsaktivitäten gesprochen.

Am 16. Dezember 2017 findet im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe ein Solidaritäts-Essen mit 3 Gängen in Kreuzberg im CLASH statt. Wer teilnehmen möchte, sollte rechtzeitig reservieren.

Eine weitere Gelegenheit zur Solidarität mit Iñigo und Mikel bietet sich am 31.12.2017. Traditionell veranstalten in Berlin an Silvester linke und autonome Zusammenhänge eine “Knastdemo” an der JVA Moabit, wo die beiden baskischen Gefangenen einsitzen.

Weitere Infos unter Termine

Gefängnis-Kundgebung in Berlin für Iñigo und Mikel 30.11.2017

Am Samstag 18.11.2017 kamen trotz kalter und regnerischer Wetterlage knapp 50 Menschen vor die Berliner JVA Moabit, um ihre Solidarität mit den baskischen Gefangenen Iñigo Gulina und Mikel Barrios zu bekunden. Sie protestierten auch gegen die geplante Auslieferung der beiden mach Spanien bzw. Frankreich.

Quelle: Indymedia / Radio Aktiv Berlin

Berlin: Baskisches Filmfestival 2017 30.11.2017

Zum vierten mal lädt der Gernika Kulturverein ein zum Baskischen Filmvestival 2017. Dem Publikum in Berlin werden vom 30.11.2017 bis zum 03.12.2018 eine Auswahl aktueller baskischer Filmproduktionen zum ersten Mal gezeigt. Außerdem dabei ein kreativer Kinderfilm (nur in baskisch) von 1985. Das Filmfestival findet statt im Kino Movimiento in Neukölln. Bei zwei Filmen sind außerdem die Regisseure und ein Schauspieler aus dem Baskenland anwesend um Fragen zu beantworten.

Infos zu den Filmen und Eintrittspreise auf Facebook

Athen/Griechenland: Solidaritätsaktion für die baskischen Gefangenen Mikel und Iñigo in Berlin 15.11.2017

In Solidarität mit den beiden baskischen Aktivisten Mikel und Iñigo, die Ende Oktober 2017 in Berlin festgenommen wurden und nun in der JVA Moabit einsitzen, gab es auch in der Hauptstadt von Griechenland eine Solidaritätsaktion. Auf einem Transparent welches an einem zentralen Platz in der Nähe der Politechnik Universität aufgehangen wurde, wird die Freiheit der beiden gefordert und sich gegen eine Auslieferung nach Spanien oder Frankreich ausgesprochen.

Link zum Artikel auf Indymedia Athen (english)

Altsasu/Navarra: Pressekonferenz der Anwälte gegen unfairen Prozess 15.11.2017

Ein Jahr nach einer Kneipenschlägerei in einer Kleinstadt im Baskenland sind immer noch drei Jugendliche im Gefängnis und gemeinsam mit fünf weiteren Jugendlichen wegen “Terrorismus” zu insgesamt 375 Jahre Freiheitsentzug angeklagt. Damals wurden zwei gröhlende, aggressive und stark betrunkene spanische Polizisten, die in zivil in einer baskischen Kneipe waren, irgendwann an die frische Luft gesetzt. Geht es aber nach dem spanischen Sondergerichtshof, dann sei dies lediglich eine Aktion in Fortführung einer baskischen Kampagne “Alde Hemendik!” aus dem Jahre 1976 gegen die Präsenz von spanischer Sonderpolizei im Baskenland.
Die Anwälte und die Angehörigen der Angeklagten verurteilten jetzt in einer Pressekonferenz die unfaire Prozessführung und dass der Sondergerichtshof von vornerein vor habe, in der Beweissführung alle demokratischen und juristisch fairen Grundsätze auszuhebeln.

Bilbao: 44.000 auf Demo - Solidarität mit Katalonien 07.11.2017

Trotz Dauerregens beteiligten sich am 04.11.2017 über 44.000 Menschen in der baskischen Stadt Bilbao an einer Demonstration gegen die Repression Spaniens und in Solidarität mit den katalanischen Unabhängigkeitsaktivisten und -aktivistinnen. Mehrere baskische Gewerkschaften, Jugendorganisationen, die verschiedenen Linksparteien wie Sortu und Bildu, die baskischen Vereine aus den Städten und Dörfern aber auch Podemos hatten zur Großdemo aufgerufen.

Foto von der Demonstration

Solidarität mit Katalonien: 35.000 auf Demonstration in Bilbao 01.10.2017

In Solidarität mit dem heute in Katalonien stattfindenden Referendum demonstrierten gestern erneut über 30.000 Basken und Baskinnen in Bilbao. Aufgerufen hierzu hatten neben den linken baskischen Parteien und Organisationen auch die baskischen Gewerkschaften und sogar Podemos und die eher konservative baskische Partei PNV. Bereits vor zwei Wochen waren auch schon Zehntausende auf einer Solidaritäts-Demonstration in Bilbao. Außerdem gab es im Baskenland auch in zahlreichen Dörfern und Kleinstädten Kundgebungen und Demonstrationen zur Unterstützung der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Analysten von einigen Medien auch hier in Deutschland glauben dass das Referendum in Katalonien zu einem verstärkten Auftrieb der baskischen Unabhängigkeitsbestrebungen führe.

Bewährungsstrafe für baskischen Anti-G20 Demonstranten 01.10.2017

Der baskische Anti-G20 Demonstrant David Rincon, der seit Ende Juli in Hamburg im Gefängnis einsass ist Ende September zu einer eineinhalb jährigen Haftstrafe auf drei Jahre Bewährung verurteilt worden. Bei den Antiglobalisierungsprotesten in Hamburg waren bis zu 200 Personen auch aus verschiedenen Ländern festgenommen worden. Im Baskenland hatten verschiedene Initiativen und die Angehörigen sich für seine Entlassung eingesetzt.

Berlin/Baskenland: Solidarität mit der besetzten Kommune Errekaleor in Vittoria-Gasteiz 18.07.2017

18.07.2017, Berlin. Heute fand eine Veranstaltung in Berlin-Wedding in Solidarität mit der baskischen besetzten Kommune Errekaleor statt. Ein ehemaliger Bewohner berichtete über die aktuelle Situation und Perspektiven des inzwischen von Räumung bedrohten Projekts. Das staatliche Unternehmen „Ensanche 21“, welches das gesamte Gelände erwarb und das konservative Stadtparlament von Vittoria-Gasteiz wollen Errekaleor räumen und die dort lebenden Menschen auf die Straße setzen. In der Kommune leben und arbeiten mehr als 150 Menschen, zahlreiche soziale Initiativen sind dort aktiv. Als am 18. Mai diesen Jahres mit Hilfe einer großangelegten Polizeiaktion die Stromversorgung gekappt wurde, entschied sich die Kommune mittels einer – auch jetzt noch laufenden – Crowdfunding Kampagne komplett auf Solarstrom und weitere regenerative Energien umzustellen.
Foto: Transparent “Errekaleor bleibt!” an Ex-Squat Kreutziger Str. in Berlin / Strassenfest 2017

Spanischer Sondergerichtshof wertet Strassengewalt im Baskenland weiterhin als Terrorismus 08.04.2017

Navarra/Baskenland. Der spanische Sondergerichtshof “Audiencia Nacional” untersucht seit Mitte März 2017 die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom 11. März in Pamplona/Navarra zwischen jugendlichen Aktivist_innen und spanischer Sonderpolizei. Es kam zu einem regelrechten Straßenkampf gegen die bewaffneten Einheiten. Drei Personen wurden festgenommen. Dann erklärte ein Richter des spanischen Sondergerichts, dass diese Aktionen des Straßenkampfs (baskisch: Kale Borroka) im Baskenland weiterhin als Akt des Terrorismus verurteilt werden würden, dies gehe aus einem 2005 überarbeiteten Zusatzartikel hervor.
Diese Entscheidung kam kurz nach einer Erklärung des lokalen Gerichts von Navarra, welches die Übergriffe auf zwei Personen der spanischen Sondereinheit “Guardia Civil” in der baskischen Kleinstadt Alsasua (Navarra) vom vergangenen 15. Oktober 2016 nicht nach einem Terrorismus-Paragrafen verurteilen würde. Das Gericht von Navarra verlangte vom spanischen Obergerichtshof, dass dieser Fall nicht an das Sondergericht Audiencia Nacional in Madrid überstellt werde.
Problematisch in Spanien ist weiterhin, dass es immer noch Sonderparagrafen und den Sondergerichtshof aus vergangenen Zeiten gibt. Doch die Untergrundorganisation ETA ist inzwischen vollständig entwaffnet und die baskische Linke auf Friedenskurs. In Deutschland und in anderen Ländern in Europa würden diese Formen der Straßengewalt nicht wie in Spanien als Teil einer Terrorgefahr bewertet werden, sondern vor normalen Gerichten als Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und schwere Körperverletzung verurteilt werden. Erschwerend kommt in der baskischen Provinz Navarra hinzu, dass die verschiedenen zahlreichen kasernierten spanischen Sonderpolizei-Einheiten immer noch nicht abgezogen werden.

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