Navarra/Baskenland. Der spanische Sondergerichtshof “Audiencia Nacional” untersucht seit Mitte März 2017 die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom 11. März in Pamplona/Navarra zwischen jugendlichen Aktivist_innen und spanischer Sonderpolizei. Es kam zu einem regelrechten Straßenkampf gegen die bewaffneten Einheiten. Drei Personen wurden festgenommen. Dann erklärte ein Richter des spanischen Sondergerichts, dass diese Aktionen des Straßenkampfs (baskisch: Kale Borroka) im Baskenland weiterhin als Akt des Terrorismus verurteilt werden würden, dies gehe aus einem 2005 überarbeiteten Zusatzartikel hervor.
Diese Entscheidung kam kurz nach einer Erklärung des lokalen Gerichts von Navarra, welches die Übergriffe auf zwei Personen der spanischen Sondereinheit “Guardia Civil” in der baskischen Kleinstadt Alsasua (Navarra) vom vergangenen 15. Oktober 2016 nicht nach einem Terrorismus-Paragrafen verurteilen würde. Das Gericht von Navarra verlangte vom spanischen Obergerichtshof, dass dieser Fall nicht an das Sondergericht Audiencia Nacional in Madrid überstellt werde.
Problematisch in Spanien ist weiterhin, dass es immer noch Sonderparagrafen und den Sondergerichtshof aus vergangenen Zeiten gibt. Doch die Untergrundorganisation ETA ist inzwischen vollständig entwaffnet und die baskische Linke auf Friedenskurs. In Deutschland und in anderen Ländern in Europa würden diese Formen der Straßengewalt nicht wie in Spanien als Teil einer Terrorgefahr bewertet werden, sondern vor normalen Gerichten als Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und schwere Körperverletzung verurteilt werden. Erschwerend kommt in der baskischen Provinz Navarra hinzu, dass die verschiedenen zahlreichen kasernierten spanischen Sonderpolizei-Einheiten immer noch nicht abgezogen werden.
Spanischer Sondergerichtshof wertet Strassengewalt im Baskenland weiterhin als Terrorismus