Zweierlei Maß
Die Wahlen zum Parlament der Autonomen Baskischen Gemeinschaft (ABG) am 1. März 2009 haben gezeigt, dass es im spanischen Königreich ein Zwei-Klassen-Wahlrecht gibt: die, die die Verfassung von 1978 akzeptieren, dürfen wählen; jene, die die Constitucion im Baskenland in Frage stellen, werden ausgeschlossen. Das Wahlergebnis bedarf deshalb einer gesonderten Betrachtung.
Wie weit die iberische Neuauflage der Apartheidspolitik geht, konnte man Wahlabend im spanischen Staatsfernsehen TVE verfolgen: In der politischen Talkshow “59 segundos” interpretierten ausschließlich Journalisten von staatstragenden Medien das Wahlergebnis in der ABG. Selbstredend, dass sie dabei mal eben die 101000 ungültigen Stimmen, die Unterstützer der linken Unabhängigkeitsbewegung abgegeben hatten, unter den Tisch fallen ließen. Stattdessen präsentierte Jose Maria Calleja, der einst im Unfrieden den öffentlich-rechtlichen Fernsehsender der ABG, ETB, verließ, die Abspaltung der verbotenen Linkspartei Batasuna, Aralar, als den Ausdruck der Demokratie, weil diese Positionen der linken Unabhängigkeitsbewegung vertrete. Die Partei durfte an dem Urnengang teilnehmen, weil sie erstens die Anschläge der Untergrundorganisation Euskadi Ta Askatasuna (ETA, Baskenland und Freiheit) verurteilt und zweitens geeignet ist, das linksabertzale (partiotische) Spektrum zu spalten.
Dass im spanischen Staat mit zweierlei Maß Politik gemacht und bewertet wird, hat die baskische Tageszeitung Gara mit ihrer Wahlberichtererstattung verdeutlicht. Im Gegensatz zu den staatstragenden Medien brachte …