Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Verbot baskischer Linkspartei
Auf dem Höhepunkt einer schweren innen- und wirtschaftspolitischen Krise kann die spanische Regierung von Premier Jose Luis Rodríguez Zapatero einen weiteren Erfolg in ihrem Kampf gegen die linke Unabhängigkeitsbewegung des Baskenlandes verbuchen. Am gestrigen Dienstag bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verbote der Wahllisten, mit denen die antifaschistische Traditionspartei Baskisch-Abertzale (nationale) Aktion (EAE-ANV) 2007 zu den Kommunal- und Regionalwahlen im Baskenland antreten wollte. Die EU-Richter folgten mehrheitlich der spanischen Auffassung, wonach diese baskische Linkspartei die Politik der seit 2003 verbotenen Formationen Herri Batasuna (Volkseinheit) und Batasuna (Einheit) fortsetzen wollte.
Desweiteren widersprachen sie der EAE-ANV, die ihre Rechte in den Revisionsverfahren in Spanien nicht garantiert sah. Unstimmigkeit herrschte bei den Robenträgern darüber, ob das Verbot als Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention zu werten ist oder nicht. Zwei von sieben Richtern folgten hier der Ansicht der baskischen Partei. Die Verteidigung hat jetzt die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Im Baskenland sorgte der Richterspruch für keine Überraschung, da dasselbe Gericht bereits in einem ähnlich gearteten Verfahren die Illegalisierung von Batasuna gutgeheißen hatte. Die Parteiverbote sind Teil der Baskenland-Politik von Zapatero, die verhindern soll, daß sich die linke Unabhängigkeitsbewegung legal betätigen darf. Für 2011 hat die Madrider Regierung die Parole herausgegeben, daß die baskische Linke unter keinen Umständen an den Kommunal- und Regionalwahlen teilnehmen darf.
Die Betroffenen haben letzte Woche angekündigt, sie würden in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz, das sie weiterhin als antidemokratisch werten, und unter Beteiligung der linken Basis das Statut für eine neue Partei erarbeiten. Die spanische Politik verlangt eine Verurteilung der ETA-Anschläge und eine klare Distanzierung von der Untergrundorganisation.
Aus Kreisen der linken Unabhängigkeitsbewegung hieß es zu dem Strasbourger Urteil: »Das ist jetzt nicht mehr so wichtig in Anbetracht dessen, was in den kommenden Wochen noch passieren wird.« Insgeheim wartet man darauf, daß die ETA die neue linke Strategie unterstützen wird, indem sie den lange geforderten einseitigen, bedingungslosen und verifizierbaren Waffenstillstand verkündet.
Währenddessen wird das spanische Parlament am Donnerstag darüber debattieren, ob der am Samstag wegen des Fluglotsenstreiks verhängte Alarmzustand verlängert werden soll und ob er das probate Mittel ist, um ihn auch bei anderen Kämpfen anzuwenden.
Erstveröffentlichung: Junge Welt, 8.12.2010
Siehe auch: “Eine Schande für Europa – Weitere baskische Parteien und baskische Bürgerrechtsorganisation verboten: innerhalb von drei Tagen – vom 16.-19. September 2008 – hat die spanische Justiz zwei baskische Parteien und eine baskische Bürgerrechtsorganisation verboten und 21 Bürgerrechtsaktivisten zu insgesamt mehr als 200 Jahre Haft verurteilt weiterlesen (Download als PDF, 200kB) >>

