12.09.2010 | Ralf Streck, 11.09.2010 (aktualisiert am 14.9.2010)
Ralf Streck Demonstration in Donostia August 2010

Auf das Friedensangebot der linken baskischen Unabhängigkeitsbewegung und auf die Waffenruhe der Untergrundorganisation ETA antwortet Spanien mit Repression. Nachdem zwei Großdemonstrationen verboten wurden, die am Samstag in Bilbao stattfinden sollten, sind in der Nacht zum Dienstag neun Basken verhaftet worden. Sie sollen Mitglieder der in Spanien verbotenen Organisation EKIN (Aktion) sein, die nach Ansicht Madrids für die ETA die baskische Linke steuern soll.

Schon am Wochenende hatte die Politik der sozialdemokratischen Regierung einen neuen repressiven erreicht. Auf Antrag des Ministeriums für Staatsanwaltschaft, verbot der Nationale Gerichtshof in Madrid eine Großdemonstration, die von Solidaritätspartei (EA) und Aralar angemeldet worden war, um für “Meinungsfreiheit” einzutreten und “Alle Rechte für alle Menschen” zu fordern. Um das Verbot zu begründen, behauptete der Richter Ismael Moreno, mit der Demonstration sei versucht worden, die zuvor verordnete Verbot zu umgehen. Am Donnerstag hatte das Sondergericht den Marsch der Plattform “Adierazi EH” (Äußere dich Baskenland) verboten, die aus Mitgliedern von 42 Parteien, Organisationen und Gewerkschaften besteht. Adierazi EH handele in “Nachfolge” der verbotenen Partei Batasuna (Einheit) und folge der “Strategie der ETA”. Da angeblich “die Strategie der Terrororganisation” unterstützt werden soll, hatte der Staatsanwalt Javier Zaragoza das Verbot beantragt.

Es ist kurios Organisationen die Unterstützung der ETA vorzuwerfen, die sie stets verurteilten, nur weil auch Batasuna-Mitglieder in der Plattform sind. Noch kurioser war das zweite Verbot deshalb, weil der Richter ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Anmelder, “frei vom Makel von Unerlaubtem” seien. Trotzdem behauptet er aber, es sollte mit dem Marsch versucht werden, den “allgemeinen Terror” zu verbreiten. Dabei distanziert sich sogar Batasuna von der Gewalt der ETA, wodurch die Zusammenarbeit mit EA erste ermöglicht wurde. Sie hat sich ““ausschließlich auf demokratische Mittel”“ verpflichtet, um im Dialog den “politischen Konflikt zu überwinden”. Vor zwei Wochen forderte Batasuna mit EA gemeinsam eine Waffenruhe von der ETA. Die bestätigte daraufhin, dass sie schon seit Monaten eine Waffenpause einhält.

Die geplanten Demonstrationen wurden abgesagt, um “kein Opfer von Provokationen zu werden und Krawalle zu vermeiden”. Madrid wolle verdecken, mit Bildern von Krawallen das “Anliegen der Demonstration” zu überdecken und “fundamentale Rechte auszuhebeln”, erklärte Sabin Intxaurraga, der die Demonstration angemeldet hatte und für EA einst Umweltminister der baskischen Regierung war. Doch die Bilder blieben aus, stattdessen hätten die Verbote dazu geführt, eine “große Bewegung für die Bürgerrechte zu schmieden” fügte Intxaurraga an. Harte Kritik kam auch von der Vereinten Linken (IU) und von der großen Baskisch-Nationalistischen Partei (PNV). Während die IU davon sprach, dass “demokratische Rechte niedergetrampelt” würden und der Gerichtshof einem “politische Impuls” folge, kritisierte die PNV die “unnötige Provokation”.

Dabei steigt der Druck auf Madrid, statt Kriminalisierung auf Entspannung zu setzen. Der Chef der irischen Partei Sinn Fein, Gerry Adams, fordert die “Legalisierung von Batasuna” und die Freilassung der Parteiführer. Ähnlich sieht das auch der südafrikanische Vermittler und Friedensexperte Brian Currin. Das sei ein “wichtiger Bestandteil” eines Friedensprozesses, machte Currin darauf klar, dass frühere Friedensprozesse an der spanischen Verbotspolitik scheiterten. Das Mitglied einer Friedensinitiative, der vier Friedensnobelpreisträger aus Irland und Südafrika angehören, zeigte sich “optimistisch”, dass nun ein Frieden möglich sei. “Ich glaube fest, dass die baskisch-linksnationalen Parteien auf einem Kurs sind, der nicht rückgängig zu machen ist”. Bisher verhallen die Rufe ungehört und Madrid denkt sogar über eine Verschärfung des Parteiengesetzes nach. Denn eine Absage an die Gewalt der ETA, wie es das Lex Batasuna forderte, erfüllt die Partei längst, weshalb kein Verbotsgrund mehr besteht.

© Ralf Streck, den 14.09.2009

Foto: Demonstration in Donostia (span: San Sebastian) im August 2010 mit demselben Thema

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