19.04.2010 | Jorge del Cura, 11. April 2010 (Übersetzung: Uschi Grandel)

Jorge del Cura leitet das “Centro de Documentación contra la Tortura”, den Dachverband gegen Folter in Madrid, dem 45 NGOs in Spanien angehören. Er veröffentlichte im Namen von 22 Juristen und Juristinnen am 11. April 2010 die folgende Erklärung. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sind in Spanien bekannt, viele von ihnen sind international in den Menschenrechtskommissionen der EU und der UNO für ihren Einsatz für Menschenrechte und gegen Folter hoch geachtet:

“Der Richter der Audiencia Nacional, Baltasar Garzón, der wegen seiner Ermittlungen zum Verschwinden von Menschen während des Bürgerkriegs und des Franquismus der Rechtsbeugung angeklagt ist, erhält Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen und Intellektuellen aus verschiedenen Ländern. Angesichts dieser Initiativen sehen sich die unten genannten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu einer Klarstellung verpflichtet.

Zuerst einmal müssen wir anmerken, dass wir uns auf schwierigem Terrain bewegen. Ein Terrain, auf dem die Vorwürfe, die gegen die Ankläger erhoben werden, auch gegen den aktuell Angeklagten geltend gemacht werden können. Solidarität und Unterstützungserklärungen müssen aus unserer Sicht diesem Umstand Rechnung tragen.

Wir haben schon immer die Stimme entschieden gegen die Einmischung der Justiz erhoben, wenn sie versucht, Initiativen zu blockieren, die einen klaren, politischen Charakter haben, wenn lebendige und wichtige öffentliche Debatten auf rechtlichem Wege verhindert werden. Im konkreten Fall sehen wir die Initiative für die Opfer des faschistischen Putsches nicht auf die Aktivitäten des Richters Garzón beschränkt. Wir sind der Meinung, dass er auf eine breite, entschiedene und konsequente Aktion hunderter von Assoziationen und Individuen reagiert, die seit langem furchtlos für die Wahrheit, das Erinnern und für Gerechtigkeit kämpfen. Sie sind es, deren Handlungsspielraum vor den Justiztribunalen beschnitten wird.

Auf der anderen Seite können wir nicht unerwähnt lassen, dass der Vorwurf der inakzeptablen Einmischung der Justiz in eine freie politische Debatte auch gegen eben jenen Herrn Garzón zu erheben ist. Paradoxerweise ist er heute ein Opfer jener Politisierung der Justiz, die er selbst meisterhaft entwickelt und vorangetrieben hat. Sein Vorwurf der Mehrdeutigkeit der Beschuldigungen, die sich nun gegen ihn richten, die „klare Vermeidung von Tatsachen dieses Falles,“ die er in seiner Gegenklage kritisiert, oder die „beschnittene“ Unterrichtung, als deren Opfer er sich fühlt, „die sich nur aus einer bereits zuvor gefassten Meinung zu dieser Rechtssache erklären lässt, die eine objektive Analyse der Tatsachen verhindert“, ist nichts anderes als die von ihm selbst verordnete Medizin, zu deren Anwendung er sich jetzt genötigt sieht. Was er nun bitter beklagt.

Aber verschiedene Organisationen zeigen Solidarität mit Garzón, den sie „Verteidiger der Menschenrechte“ nennen, ohne seinen Lebenslauf in dieser Hinsicht zu überprüfen.

Man sollte sich in Erinnerung rufen, dass er seine juristischen Aktivitäten im Dienste der Audiencia Nacional ausübt, des am schlimmsten vergifteten Erbes der Franco-Justiz, die das (franquistische Sondergericht) TOP (Tribunal de Orden Público – Gericht für öffentliche Ordnung der franquistischen Diktatur, AdÜ) ersetzte. Schlimmer noch, in klarem Wissen, dass Sondergerichtsbarkeit das Wesen totalitärer Regime ist. Die Willkür der Audiencia Nacional wurde vor kurzem vom Berichterstatter (der UNO, AdÜ) für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus, Martin Scheinin, selbst thematisiert.

Wir weisen darauf hin, dass zu seinen Tätigkeiten Anklagen gegen Kommunikationsmedien, populäre Vereinigungen, politische Parteien und Menschenrechtsaktivisten zählen, die man als direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit und auf das Recht auf freie, friedliche Versammlung charakterisieren muss. Das Komitee für Menschenrechte (der UNO) hat selbst vor kurzem seine Sorge diesbezüglich klar geäußert.

Wir weisen darauf hin, dass Garzón in seiner täglichen Arbeit an der Spitze des Sondergerichts in den Fällen, die er leitet, die Anweisung erteilt, Personen unter Terrorismusverdacht in Incommunicado-Haft zu nehmen. Das ist der Raum (für die Polizei, AdÜ), in dem sie einen Freibrief für brutale Folter hat. Organisationen wie das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), das Komitee gegen Folter der UN (Comité contra la Tortura – Committee against Torture – CAT, AdÜ), sowie verschiedene Berichterstatter der UN gegen systematische Folter haben wiederholt die Abschaffung dieser Incommunicado-Haft gefordert. Ihre Anwendung trägt die Unterschrift dieses Richters. (ai erklärt im Bericht vom Herbst 2009, dass diese Art der Haft ausschließlich von Richtern der Audiencia Nacional angeordnet wird, die jeden Einzelfall schriftlich prüfen und anordnen müssen und trotzdem diese Haft vor allem gegen Basken per „copy&paste“ systematisch anordnen, AdÜ).

Wir rufen in Erinnerung, dass der Richter, der heute von verschiedenen Organisationen in den Rang eines Verteidigers der Menschenrechte erhoben wird, Foltervorwürfe ignorierte, die ihm unter seiner Zuständigkeit Verhaftete berichteten. Unter anderen der baskische Bürger Josu Arkauz, dessen Aussage über Folterungen vom CPT als „detailliert und stimmig“ bewertet wurde. Der fünften Kammer des Gerichts (der Herr Garzón angehört, AdÜ) wurde vorgeworfen, dass sie keine Schritte unternommen habe, um Folter zu verhindern, obwohl dies „vom CPT wiederholt angemahnt wurde“. Dieser Argumentationslinie folgte man auch im Fall der in Katalonien während der Olympischen Spiele in Barcelona Verhafteten. Im Fall dieser sogenannten „Operación Garzón“ entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 2. November 2004, dass die Untersuchungen der Foltervorwürfe nicht „genügend profund und effektiv waren, um dem Anspruch internationaler Vereinbarungen zu genügen“.

Natürlich kennen wir das Verhalten von Garzón im internationalen Umfeld, so wie wir sein Verhalten zuhause kennen. Wir wissen, dass er Interesse daran hat, als progressiver Richter zu gelten, um gleichzeitig aus den Büroräumen des Sondergerichts Audiencia Nacional heraus eine beispiellose repressive Attitüde umsetzen zu können. Wir haben aus erster Hand seine Passivität gegenüber Folter bei seinen täglichen Aufgaben gesehen. Bezüglich seiner Aktivitäten im internationalen Umfeld zu Menschenrechtsthemen können wir feststellen, dass es sich bei ihnen um nicht mehr als einen leichten Anstrich handelt, ohne dass seine Aktionen in auch nur einem Fall Beweiskraft erlangt hätten.

Zuletzt weisen wir auf die Exzesse seines Gerichtshofs hin, die wir genauso anklagen, wie wir die Exzesse der anderen Gerichte verurteilen, die derzeit gegen den Richter Garzón vorgehen. Den gegenwärtigen Strafantrag gegen ihn wegen seiner Untersuchung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die unter Franco verübt wurden, zuzulassen, steht im Gegensatz zur Unverjährbarkeit von Menschenrechtsverletzenden Verbrechen, die durch das Menschenrechtskomitee der UNO erklärt wurde. Sie steht auch im Gegensatz zum allgemeinen Rechtsempfinden.

Trotz der Legitimität seiner Vorwürfe in dieser Angelegenheit können wir nur unsere Opposition gegen die Bezeichnung dieses Richters als Verteidiger der Menschenrechte erklären. Denn solange es seinen Interessen diente, war seine Haltung identisch mit der, die er heute anklagt.”

Neben Jorge del Cura wird diese Erklärung unterstützt von:

Ramom Lôpez-Suevos Fernándes y Elvira Souto (Esculca-Observatório para a Defensa dos Direitos e Liberdades), Ramón Piqué (Associació Memòria Contra la Tortura), Eva Pous (Alerta Solidària), Montserrat Munté (Acció dels Cristians per l'Abolició de la Tortura), Maite de Miguel y Eduardo Rivero (Independientes), Ane Ituiño y Lorea Bilbao (TAT-Torturaren Aurkako Taldea), Julen Arzuaga, Iratxe Urizar y Edurne Iriondo (Euskal Herriko Giza Eskubideen Behatokia), Andoni Hernández (Eskubideak Euskal Abokatuen Elkartea), José Ramón Pérez (Salhaketa -Araba), Carlos Hernández (Salhaketa -Bizkaia), Iñaki Rivera Beiras (Universidad de Barcelona), Gemma Ubasart i Gonzàlez (Universidad Autónoma de Barcelona-UAB), Amalia Alejandre (abogada, Madrid), José Manuel Hernández (abogado, CAES), Luis Ocaña Escolar y Emma Valiente (Grupo 17 de Marzo, Sociedad Andaluza de juristas para la defensa de los Derechos Humanos).

Erläuterungen:

Jorge del Cura, der die Erklärung im Namen der anderen veröffentlichte, ist Sprecher der spanischen Dachorganisation “Coordinadora para la Prevencion de la Tortura”, einer Plattform in Spanien, die 45 verschiedene Anti-Folter-Gruppen vertritt. Er ist insbesondere für seinen Einsatz gegen Folter in Spanien und international sehr bekannt.

Ramón Piqué ist einer der Opfer: er wurde während der Olimpischen Spiele in Barcelona (1992) mit anderen verhaftet. Er zeigte Folter an und gewann in Straßburg, als die Richter anerkannten, dass Spanien die Vorwürfe nicht ausreichend untersucht hat.

Amalia Alejandre ist eine bekannte langjährige Anwältin aus Madrid, die sehr viele Klienten vor dem Sondergericht Audiencia Nacional vertritt.

Der Jurist Julen Arzuaga und die Juristin Iratxe Urizar leiten das baskische Menschenrechtszentrum “Behatokia” und sind in internationalen Gremien der EU und der UNO seit vielen Jahren bekannt und geachtet. Sie haben beispielsweise wiederholt Foltervorwürfe gegen den spanischen Staat vor die Anti-Folterkommission der UNO gebracht, die dort als fundiert akzeptiert wurden.

Original (in spanisch): GARA, 11.4.2010

Download der deutschen Übersetzung als PDF (98kB)

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