Ein Belfaster Gericht hat in erster Instanz dem Antrag Spaniens zur Auslieferung von Iñaki de Juana wegen “Verherrlichung des Terrorismus” zugestimmt. De Juana war 1987 zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Wegen dreier Briefe, die in GARA veröffentlicht wurden, wurde er zu weiteren 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seinem Hungerstreik 2006, bei dem er in einem Madrider Krankenhaus zwangsernährt wurde, wurde seine Zusatzstrafe auf 3 Jahre reduziert. Im August 2008 wurde er nach 21 Jahren aus der Haft entlassen. Bei seiner “Entlassungsfeier” in der Altstadt von Donostia (bei der Iñaki de Juana nicht anwesend war), wurde ein Brief vorgelesen, der angeblich von ihm sein sollte. Da der Brief mit dem baskischen Ausdruck “Aurerra Bolie” (“den Ball vorwärts spielen” oder auch “Vorwärts mit dem Kampf”) endete, ist Iñaki de Juana wegen “Verherrlichung des Terrorismus” angeklagt. Für einen Prozess fehlen der spanischen Justiz praktisch alle Beweise. Denn weder der Brief noch die Person, die den Brief vorgelesen hatte, konnte bislang ausfindig gemacht werden. Das hindert sie jedoch nicht, die Auslieferung von Iñaki de Juana, den die spanischen Mainstreammedien mit besonderem Hass verfolgen, mit Vehemenz zu betreiben.
Iñaki de Juana soll ausgeliefert werden

