MENSCHENRECHTSPREIS für „inhumane und degradierende Behandlung“ ?
Sehr geehrter Herr Wiesner,
wie wir erfahren haben, beabsichtigten Sie, den diesjährigen Herrmann-Kesten-Menschenrechtspreis an den spanischen Richter Baltasar Garzón zu verleihen. Die Preisverleihung soll in einer öffentlichen Ehrung im Staatstheater von Darmstadt am 12. November 2009 – dem Writers-in-Prison-Tag – erfolgen.
Ausgerechnet Baltasar Garzón? Bei uns – einer Gruppe von deutschsprachigen Zentraleuropäern, die sich für eine Verhandlungslösung des politischen Konflikts im Baskenland einsetzen – hat diese Nachricht sowohl Fassungslosigkeit als auch blankes Entsetzen hervorgerufen. Wir stehen dieser Entscheidung mit völligem Unverständnis gegenüber und lehnen sie entschieden ab!
Ihr Vorhaben widerspricht aus unserer Sicht eklatant dem Wirken von Hermann Kesten, denn Sie honorieren damit jene Tätigkeit von Herrn Garzón, die sich gegen Menschenrechte, Meinungs- und Pressefreiheit richtet. Sein Haftbefehl gegen den Diktator Pinochet, der Baltasar Garzón weltweit viele Sympathien eingebracht hat, kann und darf darüber nicht hinwegtäuschen!
1939 unterstützte Hermann Kesten den baskischen Widerstand gegen die spanische Unterdrückung, indem er den Roman “Die Kinder von Gernika” schrieb. Der aus Ihrer Sicht zu ehrende Jurist ist just an dem Sondergericht für Terror- und Drogendelikte (der Audiencia Nacional) tätig, das nahtlos aus dem “Gericht für Öffentliche Ordnung” (Tribunal de Orden Público) des Diktators Franco hervorgegangenen ist und das bis heute Baskinnen und Basken aufgrund ihrer politischen Meinung kriminalisiert, ohne einen einzigen Nachweis auch nur irgendeiner Straftat.
Richter Garzón ist des Hermann-Kesten-Preises nicht würdig, weil
- er 1998 die Tageszeitung Egin und den Radiosender Egin Irratia schließen ließ. Dass diese Maßnahme rechtswidrig war, stellte das Oberste Gericht Spaniens 2009 fest;
- wegen seiner sogar in Spanien umstrittenen Ermittlungsart unter anderem der Chefredakteur von Egin, Jabier Salutregi und dessen Stellvertreterin Teresa Toda zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Beide sind aufgeführt in Ihrer eigenen Liste verfolgter Journalistinnen und Journalisten;
- er als Untersuchungsrichter der Audiencia Nacional Folter im Polizeigewahrsam duldet und unter Folter erpresste Aussagen verwendet. Garzón und der ihn schützende spanische Staat behaupten, ETA-Mitglieder seien dazu angehalten, die Polizei grundsätzlich der Folter zu beschuldigen. Dazu nimmt amnesty international klar Stellung: „Wo solche Annahmen gemacht werden, bevor eine ernsthafte Untersuchung dieser Anschuldigungen erfolgt, entsteht ein Klima, in dem Folter und Misshandlungen begangen werden können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen“ (ai, Sept. 2009);
- er keine Ermittlungen gegen jene Polizisten einleitete, die 2003 vier Journalisten und Verlagsmitarbeiter der baskischen Tageszeitung Egunkaria folterten. Garzóns Audiencia Nacional verbot diese einzige auf baskisch erscheinende Zeitung und hat sich bis heute geweigert, das Verfahren einzustellen, obwohl sogar die Staatsanwaltschaft dieses bereits mehrfach forderte: wegen Mangels an Beweisen;
- er Methoden der Untersuchungshaft gegen Häftlinge anordnet, die die UN-Menschenrechtskommission bereits 1997 als „grausame, inhumane und degradierende Behandlung“ bezeichnet hat und deren sofortige Beendigung amnesty international und die UN seit vielen Jahren fordern (Stichwort: Incommunicado-Haft);
- er die jüngsten Festnahmen führender baskischer Politiker und Gewerkschafter leitete, deren einziger Grund „die politische Entscheidung der spanischen Regierung ist, einem Teil der Gesellschaft wegen seiner Überzeugungen die Teilnahme am politischen Leben zu verweigern“. So formuliert es der Gewerkschaftssekretär der größten baskischen Gewerkschaft auf einer Protestdemonstration zur Freilassung der Gefangenen vor 40.000 Demonstranten in Donostia (San Sebastian).
Das baskische P.E.N.-Zentrum hat 2007 zu der Tätigkeit der Audienca Nacional im Allgemeinen und Garzóns Aktionen im Besonderen festgestellt:
„Meinungs- und Informationsfreiheit wurden durch die Schließung der Tagszeitung Egin und des Radiosenders Egin Irratia schwer beschädigt. Die Folgen sind heute noch sichtbar. Ansichten und Meinungen wurden kriminalisiert und eine behauptete Verbindung zu ETA war in der Folge das Argument für die Verbote weiterer baskischen Medien. Beispiele sind die Tageszeitung Egunkaria oder das Magazin ARDI BELTZA … Bürgerrechte und politische Rechte wurden schwer verletzt ….“
Wie wollen Sie je den betroffenen baskischen Journalisten und Schriftstellern erklären, dass Sie ausgerechnet am Writers-in-Prison-Tag den Täter und nicht die Opfer ehren? Wie wollen Sie das überhaupt einer demokratischen Öffentlichkeit gegenüber erklären?
Es ist Ihnen natürlich unbenommen, an Ihrem Vorhaben festzuhalten. Falls Sie sich aber dafür entscheiden sollten, dann haben Sie das Ansehen des Namensgebers Ihres Preises in den Schmutz gezogen, gegen Ihre eigene Charta verstoßen, die Integrität und Glaubwürdigkeit Ihrer Vereinigung verspielt und die in Spanien und andernorts aus politischen Gründen verfolgten Journalisten in schlimmer Weise verraten.
Daher fordern wir Sie auf, die geplante Verleihung des Hermann-Kesten-Preises an Garzón zurückzuziehen.
Dr. Uschi Grandel für Euskal Herriaren Lagunak
>> Download des offenen Briefes an das P.E.N.-Zentrum Deutschland (als PDF, 107kB)