30.08.2016 | Patricia D’Incau, Bern
Nekane Txapartegi wurde in spanischer Haft gefoltert

Baskische Gefangene in der Schweiz bezichtigt Spanien der Folter. Anwälte fordern Auslieferungsstopp

Erneut werden gegen den spanischen Staat Foltervorwürfe erhoben. Anlass ist der Fall der ehemaligen baskischen Lokalpolitikerin Nekane Txapartegi, die am 6. April in Zürich festgenommen worden war. Spanien verlangt die Auslieferung der 43jährigen aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2007. Während eines Massenprozesses wurde Txapartegi vom Sondergerichtshof für politische Delikte in Madrid schuldig gesprochen, die baskische Untergrundorganisation ETA unterstützt zu haben. Ein Urteil, das möglicherweise auf Aussagen beruht, die unter Folter erwirkt wurden: Txapartegi macht geltend, unter Gewaltanwendung gezwungen worden zu sein, ein vorgefertigtes Geständnis zu unterschreiben.

Txapartegi, die der baskischen Partei Herri Batasuna angehörte, war am 9. März 1999 von der paramilitärischen Polizei Guardia Civil festgenommen worden. Zu diesem Zeitpunkt waren in Spanien eine Vielzahl legaler Vereinigungen der baskischen Unabhängigkeitsbewegung zu Terrororganisationen erklärt. Txapartegi erinnert sich in einem Interview an die ersten Tage ihrer Gefangenschaft unter strikter Kontaktsperre – der sogenannten »Incommunicado«-Haft: »Sie kündigten mir an, dass der ›Spaß‹ jetzt erst beginnt. Sie bringen mich in einen Raum und es geht weiter mit der Tüte [über dem Kopf], Schlägen und sexuellem Missbrauch.«

Aussagen von Zeugen und ein medizinischer Bericht, der nach Txapartegis Überstellung nach Madrid von einem Gefängnisarzt angefertigt wurde, bestätigen diese Vorwürfe. Noch vor ihrer Haftentlassung auf Kaution Ende 1999 erstattete Txapartegi Anzeige. Die Justiz ließ die Anschuldigungen jedoch unbeantwortet.
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»Hinter die Rechtsstaatlichkeit des spanischen Verfahrens ist ein großes Fragezeichen zu setzen«, sagte Anwältin Stephanie Motz gegenüber junge Welt. Motz setzt sich, zusammen mit dem Genfer Rechtsanwalt Olivier Peter und dem Komitee »Freiheit für Nekane«, für Txapartegis Verbleib in der Schweiz ein. Sollte die Schweiz dem Auslieferungsgesuch Folge leisten, setzt sich das Land der ernsten Gefahr aus, von Txapartegi und ihren Anwälten wegen der Verletzung der Antifolter- sowie Menschenrechtskonvention verklagt und durch das UNO-Antifolterkomitee oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt zu werden, warnte Motz.

Deshalb fordern die Schweizer Behörden von Madrid nun Antworten: In einem offiziellen Schreiben vom 29. Juni verlangte das Bundesamt für Justiz die Überstellung der Gerichtsakten sowie eine Stellungnahme, wie die spanische Justiz mit der Folterklage von Txapartegi umgegangen sei. Im Antwortschreiben vom 18. Juli, das junge Welt vorliegt, geben die spanischen Behörden an, bei der Untersuchung der Klage seien »keine Hinweise auf ein Verbrechen zu finden gewesen«. Vielmehr wittert Madrid ein Komplott: Bei den »systematischen Misshandlungsvorwürfen« handle es sich um eine »Strategie der ETA« gegen Polizei und Behörden, heißt es im Schreiben.

Gegen diese Darstellung sprechen jedoch zahlreiche Urteile und Berichte von internationalen Stellen. Ende Mai verurteilte der EGMR Spanien wegen Folter baskischer Gefangener zu einer Geldstrafe. Daneben verurteilte der EGMR den spanischen Staat in sieben anderen Fällen, weil Foltervorwürfe nicht untersucht und Beschuldigte nicht angeklagt wurden. Auch Amnesty International (AI) und das Europäische Komitee zur Verhütung der Folter (CPT) beschäftigen sich regelmäßig mit Fällen von Misshandlung in spanischer Haft. Im Jahr 2013 verweigerte Belgien die Auslieferung einer angeblichen ETA-Unterstützerin, weil die Menschenrechte in Spanien nicht gewährleistet seien.

Das wäre auch eine Option für die Schweiz, doch das Bundesamt für Justiz hält sich bedeckt. Man werde »gestützt auf das Auslieferungsersuchen und die im Juli eingegangenen Ergänzungen sowie auf die Stellungnahme des Anwaltes« über die Auslieferung entscheiden, teilt der Informationschef des Amtes, Folco Galli, auf Anfrage von junge Welt mit. Txapartegis Verteidigung vermutet derweil, dass sich die Schweiz mit der Entscheidung schwertun könnte. »Wenn die Schweiz Nekane Txapartegi nicht ausliefert, erkennt sie Spanien indirekt als Folterstaat an und gefährdet damit die diplomatischen Beziehungen«, so Motz.


Erstveröffentlichung: junge Welt vom 13.8.2016, zur Veröffentlichung >>

Foto (privat): Nekane Txapartegi wurde in spanischer Haft gefoltert

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