Europa verurteilt Madrid wegen nicht untersuchter Foltervorwürfe
05.05.2015
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diesen Dienstag den spanischen Staat verurteilt, weil er den Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, in dem er die Folteranzeige, die der Gefangene Patxi Arratibel nach seinem Aufenthalt in Händen der Guardia Civil eingereicht hat, nicht untersucht hat.
Der Fall von Patxi Arratibel ist bereits der siebte Fall, in dem der spanische Staat vom EGMR verurteilt wurde, weil Foltervorwürfe nicht untersucht wurden – sechs der sieben Fälle betreffen baskische Bürger:
2010 Mikel San Argimiro
2011 Iker Beristain,
2012 Martxelo Otamendi
2014 Beatriz Etxebarria und Ohian Ataun
2015 Patxi Arratibel
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