Straßburg verurteilt Spanien wegen unterlassener Folter-Untersuchung 08.10.2014

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den spanischen Staat zu Geldstrafen verurteilt, weil er den Folter-Anzeigen von Beatriz Etxebarria (s. Hauptartikel) und Oihan Ataun nicht nachgegangen ist. Mit diesem sind es bereits fünf europäische Entscheide, die Spanien aufgrund desselben Motivs verurteilen.

Beatriz Etxebarria wurde im März 2011 durch die Guardia Civil in Bilbo (Bilbao) und Oihan Ataun, im November 2008, durch die spanische Polizei in Zizur Nagusia, in der Nähe von Iruñea (Pamplona), festgenommen.

Die höchstrichterliche europäische Instanz in Bezug auf Menschenrechte, ordnet in den jeweiligen Urteilen die Zahlung von insgesamt EUR 29.000 an Etxebarria (EUR 25.000 für immaterielle/moralische Schäden und EUR 4.000 für Prozesskosten) und EUR 24.000 an den jungen Navarresen ( 20.000 plus 4.000).

Der EGMR hat dem Antrag der Verteidigung von Etxebarria und Ataun entsprochen, die den dritten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3 – Verbot der Folter) geltend machend sich an Strasbourg gewandt hatte, nachdem die spanischen Behörden es unterlassen hatten, eine ernsthafte Untersuchung der, während der Incomunicado-Haft angezeigten, Folter und Misshandlungen durchzuführen. Der Fall von Etxebarria war inbesondere aufsehenerregend, weil die Vergewaltigung mit einem Stock angezeigt wurde.

Presseerklärung [engl.] des EGMR:
“Spain should adopt measures to protect persons held incommunicado
in police custody from possible violence at the hand of the authorities”
ECHR 288 (2014) – 07.10.2014

Hier die entsprechenden Urteile [frz.]:

AFFAIRE ETXEBARRIA CABALLERO c. ESPAGNE (Requête no 74016/12)

AFFAIRE ATAUN ROJO c. ESPAGNE (Requête no 3344/13)

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