Weiteres Urteil gegen willkürliche Haftverlängerung bei baskischen Gefangenen 22.04.2014

Eine Gerichtsentscheidung des Obersten Spanischen Gericht (Supremo) zugunsten des ehemaligen ETA-Mitglieds Joseba Urrosolo könnte positive Folgen für andere Ex-Genoss/innen haben. Geklagt hatte er, weil ihm seine Haftzeit in französischen Gefängnissen nicht angerechnet worden war. Das befand das Supremo nun als nicht rechtmäßig, und korrigierte damit eine Entscheidung des politischen Sondergerichts Audiencia Nacional.

2002 hatte das Supremo noch gegenteilig entschieden. Doch wurde seither eine europäische Regelung eingeführt, an die sich das Supremo nun zu halten hatte. Dutzende von Gefangenen haben wie Urrosolo Jahre in französischen Knästen verbracht, auf sie könnte sich das Urteil also ebenfalls auswirken. (RB, entnommen von Baskinfo/Indymedia Linksunten)

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