Das Plenum des spanischen Sondergerichts Audiencia Nacional beriet heute über die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem die Doktrin 197/2006 die Menschenrechte der betroffenen Gefangenen verletze. In Spanien wird die als Doktrin Parot bekannte nachträgliche Strafverlängerung hauptsächlich auf baskische politische Langzeitgefangene angewendet.
Das Sondergericht gab heute einstimmig bekannt, nach Ines del Rio, die am Tag nach dem Straßburger Urteilsspruch entlassen wurde, den zweiten Doktrin-Parot-Gefangenen zu entlassen. Es handelt sich um Juan Manuel Piriz, der seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt, derzeit in Algeciras, mehr als 1.000 Kilometer entfernt vom Baskenland.
Ab dem 8. November wird das spanische Sondergericht jeden Freitag tagen, um die von der Doktrin betroffenen Gefangenen einzeln zu besprechen. Damit kann sich die Entlassung der insgesamt 70 rechtswidrig inhaftierten baskischen Gefangenen über Wochen hinauszögern. Eine Rolle spielt bei der Entscheidung wohl auch die Wut der spanischen Hardcore-Rechten über die Einmischung Europas. Man wolle nicht eine ganze “Busladung” entlassener Basken sehen, hatten die rechtsaußen “Opfergruppen” nach dem Straßburger Urteil verkündet.
Audiencia Nacional ordnet die Freilassung von Juan Manuel Piriz an