Die 18 Herrira-AktivistInnen, die am Montag (30.9.2013) während der Razzia verhaftet wurden, wurden heute (3.10.2013) dem Richter Eloy Velasco vom Sondergericht Audiencia Nacional in Madrid vorgeführt. Dieser ordnete Freilassung für zehn der Verhafteten an: Sergio Labayen, Eneko Villegas, Roberto Noval, Oscar Sánchez, Beñat Zarrabeitia, Ekain Zubizarreta, Eneko Ibarguren, Amaia Esnal, Imanol Karrera und Fran Balda. Vier kommen gegen die Zahlung von je 20.000 € frei. Dabei handelt es sich um Jon Garai, Nagore García, Jesus Mari Aldunberri und Manu Ugartemendia. Die Anhörung der vier Übrigen – Ane Zelaia, Ibon Meñika, José Antonio Fernández und Gorka González – ist erst am späten Nachmittag.
Trotzdem hielt der Richter die Anklage aufrecht, die auf “Integration in eine terroristische Vereinigung”, “Verherrlichung von Terrorismus” und “Finanzierung von ETA” lautet. Die Angeklagten dürfen das Land nicht verlassen und an Aktivitäten, die “Kontrolle der Gefangenen” oder “Verherrlichung von Terrorismus” darstellen, nicht teilnehmen.
Sicher ist die zeitliche Nähe der Repression gegen die Menschenrechtsorganisation Herrira kurz vor Beginn der Massenprozesse gegen 76 politische Aktivisten nur rein zufällig und soll nicht etwa Aktionen der Aufklärung und der Solidarität behindern. Auch kann die Polizeiaktion gegen Herrira gar kein Anschlag gegen den Konfliktlösungs- und Friedensprozess im Baskenland sein, weil es nach Meinung der spanischen Regierung einen solchen Prozess ja gar nicht gibt.
Polizeiaktion gegen Herrira - Mehrheit der Verhafteten wieder frei - Anklage wird aber aufrechterhalten