Spanien will in der Widerspruchsverhandlung durchsetzen, dass ETA Gefangene nach Verbüßung ihrer Strafe weiter inhaftiert bleiben
Die Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) war im vergangenen Sommer ein harter Schlag für Spanien. Deshalb hatte die konservative Regierung Widerspruch eingelegt, so dass der Fall am vergangenen Mittwoch in Straßburg vor den 17 Richtern der Großen Kammer erneut verhandelt wurde. Im Juli vergangenen Jahres hatte die kleine Kammer des EGMR einstimmig am Fall von Inés del Río als illegal eingestuft, dass ihre Freilassung durch eine nachträgliche Neuberechnung ihrer bereits verbüßten Strafe verhindert worden war. Da die kleine Kammer hinter verschlossenen Türen tagt, trat nun erstmals in aller Öffentlichkeit die Sonderbehandlung zu Tage, der Gefangene der baskischen Untergrundorganisation ETA unterworfen sind.
Die Anwälte Inés del Río haben vor der Großen Kammer argumentiert, dass Spanien keine neuen Argumente beigebracht habe, die das bisherige Urteil in Frage stellen könnten. Der Vertreter der spanischen Regierung hat tatsächlich nur erneut argumentiert, dass es angeblich keine rückwirkende Anwendung einer Verschärfung gegeben habe. Dabei hatten die EGMR-Richter schon im Sommer festgestellt, dass die Baskin vor fünf Jahren nach 21 Jahren im Gefängnis hätte freigelassen werden müssen und hatte Spanien deshalb zu einer Entschädigung von 31.500 Euro verurteilt.
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