Klebebänder kein ausreichendes Indiz
08.07.2013
Spaniens oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo/TS) spricht Xabier Bidaurre frei, nachdem dieser letzten Januar vom Sondergericht Audiencia Nacional (AN) zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, weil er auf den Festen von Galdakao (span. Galdácano) Plakate mit den Bildern baskischer politischer Gefangener aufgehängt haben soll. Der Oberste Gerichtshof hält den Fund seiner Fingerabdrücke auf drei von vier Klebebändern für kein ausreichendes Indiz für eine Verurteilung.
Prinzipielle Einwände gegen die Kriminalisierung der Solidarität mit den baskischen politischen Gefangenen, die sogar das blosse Aufhängen von Fotos mit Haftstrafen verfolgt, hat Spaniens oberster Gerichtshof allerdings nicht.
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