Das spanische Verfassungsgericht hat entschieden, Arnaldo Otegi, Rafa Díez, Sonia Jacinto, Arkaitz Rodríguez und Miren Zabaleta im Gefängnis zu belassen, bis es in einem Urteil über die eingelegte Verfassungsbeschwerde der Fünf gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs (TS) entschieden hat.
Das Verfassungsgericht begründet die Ablehung der Strafaussetzung damit, dass die Strafen höher als fünf Jahre seien und dass das Urteil auf «Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation» beruhe. Es berücksichtigt hingegen die Tatsache nicht, dass die Inhaftierten bereits fast zwei Drittel der Gesamtstrafe verbüßt haben. Es berücksichtigt auch nicht die Kritik am Urteil im Baskenland und auf internationaler Ebene.
Zum Hintergrund siehe auch:
Ralf Streck (26.4.2013): “Gernika-Friedenspreis an Otegi und Eguiguren verliehen” weiterlesen >>
Interview von John Carlin mit dem Konfliktmoderator Brian Currin (El País, 25.9.2011): “10 Jahre Gefängnis für Otegi! Das ist ein Skandal!” weiterlesen >>
Download als PDF (335kB): Arnaldo Otegi und der Friedensprozess im Baskenland download >>
Spanisches Verfassungsgericht lehnt Strafaussetzung der Bateragune 5 ab