UNO stellt in Gutachten Folter gegen María Atxabal fest 01.06.2013

Das Menschenrechtskomitee der UNO kommt in einem jetzt veröffentlichten Gutachten zum Schluss, dass die aus Bilbo (span. Bilbao) stammende María Atxabal, nach ihrer Festnahme 1996 durch die Guardia Civil, während der Incomunicado-Haft gefoltert wurde.
María Atxabal hatte sich an dieses Organ der UNO gewandt, nachdem ihrem Anliegen sowohl vor den spanischen Gerichten als auch in Strasbourg nicht entsprochen wurde.
Deshalb drängt die UNO jetzt den spanischen Staat dazu, den zugefügten Schaden wieder gut zu machen, eine «präzise und objektive» Untersuchung durch zu führen, und María Atxabal eine kostenlose medizinische Betreuung zukommen zu lassen, um die posttraumatische Belastungsstörung zu behandeln, unter der sie noch immer leidet.

Kronologie: Siebzehn Jahre später

7. Juni 1996
Die Guardia Civil nimmt María Atxabal in ihrer Wohnung fest und bringt sie zunächst in die Kaserne “La Salve” in Bilbo und später dann nach Madrid. Sie zeigt Folter an, unter der sie sich selbstbezichtigt.

Ende 1997
Atxabal, die nach der Incomunicado-Haft unter posttraumatischem Stress leidet, wird das Verfahren unter der Anklage “Mitarbeit in einer bewaffneten Bande” gemacht. Sie wird freigesprochen.

Oktober 2000
Atxabal stellt eine Strafanzeige gegen den spanischen Staat wegen Folter.
Vergeblich versucht sie, dass der Antrag in Bilbo bearbeitet wird. Die Ermittlungen werden in Madrid eingeleitet.

Juni 2003
Nachdem das Gericht in Madrid die Eröffnung eines Verfahrens gegen vier Zivilgardisten ablehnt, entschliesst Atxabal sich, Verfassungsbeschwerde vor dem spanischen Verfassungsgericht einzulegen.

Januar 2005
Das Verfassungsgericht nimmt die Beschwerde nicht an, was Atxabal dazu zwingt, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg zu wenden, der den Fall 2008 abweist.

2013
Atxabal beschließt, sich an das Komitee für Menschenrechte der UNO zu wenden, das letztlich die erlittene Folter anerkennt und den spanischen Staat rügt.

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