Span. Verfassungsgericht nimmt Beschwerde über "Bateragune"-Fall an 09.05.2013

Das spanische Verfassungsgericht hat damit begonnen, die seitens Arnaldo Otegi, Rafa Díez, Sonia Jacinto, Arkaitz Rodríguez und Miren Zabaleta (“Bateragune 5”) eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs (TS) zu bearbeiten.

Im Urteil des Tribunal Supremo wurden sie zu sechseinhalb und sechs Jahren Gefängnis verurteilt, sie wurden am 13.10.2009 gefangen genommen.
Nach der Annahme der Beschwerde, muss das Verfassungsgericht jetzt den Antrag der Verteidung, die Gefängnisstrafe bis zur abschließenden Klärung auszusetzen, prüfen.
Gem. Aussage der Anwältin Jone Goirizelaia muss dies in Kürze geschehen, da die fünf bereits mehr als die Hälfte der Strafe abgesessen haben und in ähnlich gelagerten Fällen die Personen üblicherweise frei gelassen werden.

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Freiheit für Arnaldo, Freiheit für die Politik

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