Erstes Urteil Europas gegen Spaniens Praxis der nachträglichen Haftverlängerung 10.07.2012

Der europäische Menschengerichtshof verurteilt den spanischen Staat zu einer Zahlung von 30.000 EUR an die baskische politische Gefangene Inés del Río und ordnet ihre sofortige Freilassung an. Sie hätte nach 25 Jahren Haft im Juli 2008 freigelassen werden müssen. Spanien berechnete jedoch ihre Strafe nach der berüchtigten Doktrin Parot im Nachhinein neu und verhaftete sie erneut kurz nach ihrer Entlassung.
Siehe auch: http://www.info-baskenland.de/1075-0-Ausnahmezustand+beenden.html

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