Am 7. November nahm der ehemalige spanische Richter des Madrider Sondergerichts Audiencia Nacional Balthasar Garzón seinen Platz im “Europäischen Komitee zur Folterprävention (CPT)” ein. Wir rufen zu diesem Anlass den Vorwurf schwerer Menschenrechtsverletzungen in Erinnerung, den 22 spanische und baskische Juristen unter der Überschrift “Das Paradoxon des spanischen Richters Garzón” im April 2010 gegen Garzón erhoben hatten:
“… Man sollte sich in Erinnerung rufen, dass er seine juristischen Aktivitäten im Dienste der Audiencia Nacional ausübt, des am schlimmsten vergifteten Erbes der Franco-Justiz, die das (franquistische Sondergericht) TOP (Tribunal de Orden Público – Gericht für öffentliche Ordnung der franquistischen Diktatur, AdÜ) ersetzte. Schlimmer noch, in klarem Wissen, dass Sondergerichtsbarkeit das Wesen totalitärer Regime ist. Die Willkür der Audiencia Nacional wurde vor kurzem vom Berichterstatter (der UNO, AdÜ) für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus, Martin Scheinin, selbst thematisiert.
Wir weisen darauf hin, dass zu seinen Tätigkeiten Anklagen gegen Kommunikationsmedien, populäre Vereinigungen, politische Parteien und Menschenrechtsaktivisten zählen, die man als direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit und auf das Recht auf freie, friedliche Versammlung charakterisieren muss. Das Komitee für Menschenrechte (der UNO) hat selbst vor kurzem seine Sorge diesbezüglich klar geäußert.
Wir weisen darauf hin, dass Garzón in seiner täglichen Arbeit an der Spitze des Sondergerichts in den Fällen, die er leitet, die Anweisung erteilt, Personen unter Terrorismusverdacht in Incommunicado-Haft zu nehmen. Das ist der Raum (für die Polizei, AdÜ), in dem sie einen Freibrief für brutale Folter hat. Organisationen wie das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), das Komitee gegen Folter der UN (Comité contra la Tortura – Committee against Torture – CAT, AdÜ), sowie verschiedene Berichterstatter der UN gegen systematische Folter haben wiederholt die Abschaffung dieser Incommunicado-Haft gefordert. Ihre Anwendung trägt die Unterschrift dieses Richters. (ai erklärt im Bericht vom Herbst 2009, dass diese Art der Haft ausschließlich von Richtern der Audiencia Nacional angeordnet wird, die jeden Einzelfall schriftlich prüfen und anordnen müssen und trotzdem diese Haft vor allem gegen Basken per „copy&paste“ systematisch anordnen, AdÜ).
Wir rufen in Erinnerung, dass der Richter, der heute von verschiedenen Organisationen in den Rang eines Verteidigers der Menschenrechte erhoben wird, Foltervorwürfe ignorierte, die ihm unter seiner Zuständigkeit Verhaftete berichteten. Unter anderen der baskische Bürger Josu Arkauz, dessen Aussage über Folterungen vom CPT als „detailliert und stimmig“ bewertet wurde. Der fünften Kammer des Gerichts (der Herr Garzón angehört, AdÜ) wurde vorgeworfen, dass sie keine Schritte unternommen habe, um Folter zu verhindern, obwohl dies „vom CPT wiederholt angemahnt wurde“. Dieser Argumentationslinie folgte man auch im Fall der in Katalonien während der Olympischen Spiele in Barcelona Verhafteten. Im Fall dieser sogenannten „Operación Garzón“ entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 2. November 2004, dass die Untersuchungen der Foltervorwürfe nicht 'genügend profund und effektiv waren, um dem Anspruch internationaler Vereinbarungen zu genügen'…”
vollständiger Text der Stellungnahme >>
Siehe auch:
Hier wird ein Täter geehrt – Protest gegen die Vergabe des Herrmann-Kesten-Menschenrechtspreis an den spanischen Richter Baltasar Garzón
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