50000 Euro für fragwürdige Freiheit

05.02.2010 | Ingo Niebel (Junge Welt vom 5.2.2010)

Baskischer Linkspolitiker kommt gegen Kaution aus der Untersuchungshaft frei

Fünfzigtausend Euro Kaution mußte der bekannte baskische Linkspolitiker Pernando Barrena hinterlegen, um aus einer zweijährigen Untersuchungshaft entlassen zu werden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar sogar die Verlängerung um weitere zwei Jahre beantragt. Barrena erreichte am frühen Donnerstag morgen seinen Heimatort Berriozar in der baskischen Provinz Nafarroa (Navarra), wo ihm über achtzig Freunde und Nachbarn einen herzlichen Empfang bereiteten.

Barrena gehört zusammen mit dem ebenfalls inhaftierten Arnaldo Otegi der Spitze der seit 2003 verbotenen baskischen Linkspartei Batasuna (Einheit) an. Am 4. Februar 2008 ließ ihn der Ermittlungsrichter Baltasar Garzón von der Audiencia Nacional, dem Sondergericht für Terror- und Drogendelikte, wegen Zugehörigkeit zur Untergrundorganisation Euskadi Ta Askatsuna (ETA, Baskenland und Freiheit) festnehmen. Ein Dutzend weitere Verhaftungen folgten, zuletzt die von Otegi und anderen im Oktober 2009. Seitdem warten die Betroffenen bisher vergeblich auf die Anklageerhebung. Eine Arbeitsgruppe der UNO nannte in diesem Zusammenhang die Einkerkerung des ehemaligen Europaparlamentariers Karmelo Landa einen Verstoß gegen die Allgemeine Menschenrechtserklärung und den Internationalen Vertrag zu den Bürger- und politischen Rechten. Trotz der massiven Repression ist es der illegalisierten Linken mit immer neuen Initiativen gelungen, den Raum und das Klima für eine Verhandlungslösung des politischen Konflikts zu schaffen.

Dazu wird Barrena aber kaum beitragen können, da seine Freiheit an strenge Auflagen gebunden ist. Die Audiencia Nacional hat ihm verboten, »an Treffen, Demonstrationen, öffentlichen Veranstaltungen oder an der Bildung von Gruppen, Koalitionen oder politischen Parteien mit den identischen oder ähnlichen Eigenheiten« wie die der Batasuna teilzunehmen.

Das Verbot entspricht dem erklärten Ziel der Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero und der postfranquistischen Opposition zu verhindern, daß die baskische Linke an den Kommunal- und Regionalwahlen 2011 teilnehmen kann. Barrena und Otegi gehören zu den Verfechtern eines »Pols der Souveränität«, den die Linke mit anderen baskischen Parteien und Gewerkschaften bilden will, um auf Massenbasis eine demokratische Lösung des Konflikts herbeizuführen.

Das will auch die prospanische Regionalregierung der Autonomen Baskischen Gemeinschaft verhindern – mit Repression, was Folter einschließt. Das bekamen im Verlauf der letzten Woche neun Basken zu spüren, nachdem sie die autonome baskische Polizei Ertzaintza wegen ETA-Mitgliedschaft festnahm. Alle berichteten von Folter und Mißhandlungen im Polizeigewahrsam, als sie fünf Tage lang keinen Kontakt zu Vertrauensanwälten haben durften. Drei Personen mußten zum Teil mehrmals ambulant behandelt werden. Der Fall straft die Regionalregierung Lügen, die versprochen hatte, Folter im Polizeigewahrsam zu unterbinden. Der Ermittlungsrichter lehnte es ab, die Haftzeit per Video überwachen zu lassen.

Erstveröffentlichung: Junge Welt vom 5.2.2010


Anmerkung von Info Baskenland:

Heute berichtet GARA, dass weitere sieben politische Aktivisten gegen Kaution aus der Haft entlassen wurden. Auch sie waren zwei (!) lange Jahre in Haft, ohne dass der Untersuchungsrichter – auch hier wieder Garzón – in der Lage gewesen wäre, ein Verfahren zu eröffnen. Txema Jurado, Mikel Etxaburu, Eusebio Lasa, Joseba Zinkunegi, Nuria Alzugarai, Aitor Aranzabal und Mikel Garaiondo waren verhaftet worden, weil sie am 11. Februar 2009 auf einer Pressekonferenz zum Generalstreik gegen “Justizwillkür, politische und polizeiliche Repression” aufgerufen hatten.

Es ist ungeheurlich, in welchem Ausmass die spanische Sonderjustiz politische AktivistInnen und politisch oder sozial engagierte Jugendliche jahrelang “zur Untersuchung” inhaftiert, ohne überhaupt irgendwelche Substanz für einen Prozess zu haben, egal wie wohl gesinnt die Richter sind. Das Beschaffen von Unterschriften unter belastende Aussagen durch Misshandlung und Folter ist deshalb oft das polizeiliche Mittel der Wahl. Gedeckt wird dies von den zuständigen Untersuchungsrichtern des Sondergerichts, die jede einzelne Incommunicado-Haft (s. Bericht von ai: Isolation als Voraussetzung für Folter) persönlich anordnen müssen.

Siehe auch: unseren offenen Brief gegen die Verleihung eines Menschenrechtspreises an Garzón im November 2009