Ort: ZAKK, Fichtenstraße 40, Düsseldorf-Flingern | Uhrzeit: 20.00 Uhr
- WIEVIEL AUTONOMIE FÜR DAS BASKENLAND?
Referent: Rechtsanwalt Jonan Lekue (Brüssel, Bilbo)
(Dolmetscherin: Isabel Basterra)
Flyer zur Veranstaltung
Der Wunsch nach Autonomie, Selbstbestimmung – vielfach als «nationale Selbstbestimmung» verstanden und populistisch missbraucht – war nach der Gründung der UNO oft Auslöser von kriegerischen Auseinandersetzung. Dieser Wunsch ist das Ergebnis tatsächlich erfahrener oder zumindest subjektiv empfundener Unterdrückung.
Die Ziele der Autonomiebewegungen reichen von der Anerkennung politischer und kultureller Minderheitenrechte, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung bzw. Unterbindung von Diskriminierung, über die Errichtung föderaler Strukturen bis hin zur Gründung eines eigenen Staates. Besonders im Falle einer Abspaltung können Probleme dadurch entstehen, dass Teile der ursprünglichen Mehrheitsbevölkerung in der abgespaltenen Region zur Minderheit werden.
Was aus Sicht der herrschenden Macht als Terrorismus bezeichnet wird, ist für die Autonomiebewegungen Ausübung legitimer Rechte gegen Unterdrückung. Autonomiebewegungen, die sich –mit Gewalt oder aber auch politisch – durchsetzen, erfahren in der Regel internationale Anerkennung (z.B. die Befreiungsbewegungen in ehemaligen Kolonien). Andere landen auf den internationalen Terrorlisten (z.B. die ETA).
Aus völkerrechtlicher Sicht ergeben sich verschiedene bisher unzureichend geklärte Fragen, z.B.
(*) Wie sind die Rechte des Bevölkerungsteils, der ein Selbstbestimmungsrecht geltend macht, gegen die Rechte des übrigen Bevölkerungsteils abzuwägen, der diesen Autonomiewunsch möglicherweise ablehnt ?
(*) Woran lässt sich erkennen und wer bestimmt, ob ein Bevölkerungsteil ein „Volk“ im Sinne des Völkerrechts ist ?
(*) Wenn es sich bei dem Autonomie anstrebenden Teil um eine Minderheit in einem staatlichen Gesamtgebilde handelt, wie verträgt es sich damit, dass in der Demokratie grundsätzlich das Prinzip der Mehrheitsentscheidung gilt ?
(*) Welche Voraussetzungen müssen vorliegen für ein Recht auf Autonomie ?
(*) Wie lässt sich das Gebiet festlegen, welches dem Bevölkerungsteil, welcher Autonomie anstrebt, zugeordnet werden soll ?
(*) Ergibt sich aus dem Recht auf Autonomie auch ein Recht auf Sezession, oder ist es begrenzt auf kulturelle Autonomie (z.B. Anerkennung der Sprache) oder politische Autonomie (föderale Strukturen) ?
(*) Welche Mittel darf der die Autonomie anstrebende Bevölkerungsteil anwenden, um sein Ziel durchzusetzen ? Unter welchen Umständen kann Gewaltanwendung zulässig sein ?
Veranstalter:
VDJ Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (Düsseldorf)
http://www.vdj.de
Mitveranstalter:
Eine Welt Forum e.V. (Düsseldorf)
http://www.eineweltforum.de/
Zakk GmbH
http://www.zakk.de
Unterstützt von:
„Euskal Herriaren Lagunak – Freundinnen und Freunde des Baskenlandes (EHL)“
http://www.info-baskenland.de
2009-11-09_vdj_baskenland.pdf