27.09.2013 | Euskal Herriaren Lagunak - Freundinnen und Freunde des Baskenlands

Für 30. September 2013 ist Baltasar Garzón zu der Veranstaltung „Der Pinochet Effekt – Wirkung transnationaler Gerichtsverfahren” ins Berliner Abgeordnetenhaus eingeladen.

Die Veranstalter und die Referenten sind wegen ihres Engagements für die Menschenrechte bekannt. Die Veranstaltungsreihe zu den Diktaturen in Argentinien und in Chile ist sehr willkommen. Schwer zu verstehen ist für uns die Anwesenheit des Richters der Audiencia Nacional, des spanischen Sondergerichts für Terrorismus, Baltasar Garzón.

Wir kennen natürlich das Verhalten von Garzón im internationalen Umfeld. Wir wissen, dass er Interesse daran hat, als progressiver Richter zu gelten. Aber wir kennen auch sein Verhalten im Baskenland, wo er gleichzeitig aus den Büroräumen des Sondergerichts Audiencia Nacional heraus über viele Jahre der Initiator einer beispiellosen repressiven Verfolgung baskischer politischer Aktivistinnen und Aktivisten war.

Warum ist Baltasar Garzón KEIN Verteidiger der Menschenrechte?

- weil er 1998 die Tageszeitung Egin und den Radiosender Egin Irratia schließen ließ (siehe Foto). Dass diese Maßnahme rechtswidrig war, stellte das Oberste Gericht Spaniens 2009 fest;

- weil wegen seiner sogar in Spanien umstrittenen Ermittlungsart unter anderem der Chefredakteur von Egin, Jabier Salutregi und dessen Stellvertreterin Teresa Toda zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Beide sind aufgeführt in der Liste verfolgter Journalistinnen und Journalisten von amnesty international;

- weil er als Untersuchungsrichter der Audiencia Nacional Folter im Polizeigewahrsam duldete und unter Folter erpresste Aussagen verwendete. Garzón und der ihn schützende spanische Staat behaupten, ETA-Mitglieder seien dazu angehalten, die Polizei grundsätzlich der Folter zu beschuldigen. Dazu nimmt amnesty international klar Stellung: „Wo solche Annahmen gemacht werden, bevor eine ernsthafte Untersuchung dieser Anschuldigungen erfolgt, entsteht ein Klima, in dem Folter und Misshandlungen begangen werden können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen“ (ai, Sept. 2009);

- weil er keine Ermittlungen gegen jene Polizisten einleitete, die 2003 vier Journalisten und Verlagsmitarbeiter der baskischen Tageszeitung Egunkaria folterten. Garzóns Audiencia Nacional verbot diese einzige auf baskisch erscheinende Zeitung und hat sich bis zum Schluss geweigert, das Verfahren einzustellen, obwohl sogar die Staatsanwaltschaft dieses bereits mehrfach forderte: wegen Mangels an Beweisen;

- weil er Methoden der Untersuchungshaft gegen Häftlinge anordnete, die die UN-Menschenrechtskommission bereits 1997 als „grausame, inhumane und degradierende Behandlung“ bezeichnet hat und deren sofortige Beendigung amnesty international und UN seit vielen Jahren fordern (Stichwort: Incommunicado-Haft);

- weil er im Nov 2009 führende baskische Politiker und Gewerkschafter verhaftete, einziger Grund hierfür war „die politische Entscheidung der spanischen Regierung, einem Teil der Gesellschaft wegen seiner Überzeugungen die Teilnahme am politischen Leben zu verweigern“. So formuliert es der Gewerkschaftssekretär der größten baskischen Gewerkschaft auf einer Protestdemonstration zur Freilassung dieser Gefangenen vor 40.000 Demonstranten in Donostia (San Sebastian).

Die Liste lässt sich weiter fortsetzen und sie reiht Garzón ein in die Reihe der Täter und nicht in die Reihe der Verteidiger der Menschenrechte.

Berlin, 26. September 2013
Euskal Herriaren Lagunak – Freundinnen und Freunde des Baskenlands


Siehe auch:

11.04.2010 Erklärung: “Das Paradoxon des spanischen Richters Garzon” weiterlesen >>

UnterstützerInnen: Jorge del Cura,coordinador “Coordinadora para la Prevencion de la Tortura”
Ramom Lôpez-Suevos Fernándes y Elvira Souto (Esculca-Observatório para a Defensa dos Direitos e Liberdades), Ramón Piqué (Associació Memòria Contra la Tortura), Eva Pous (Alerta Solidària), Montserrat Munté (Acció dels Cristians per l'Abolició de la Tortura), Maite de Miguel y Eduardo Rivero (Independientes), Ane Ituiño y Lorea Bilbao (TAT-Torturaren Aurkako Taldea), Julen Arzuaga, Iratxe Urizar y Edurne Iriondo (Euskal Herriko Giza Eskubideen Behatokia), Andoni Hernández (Eskubideak Euskal Abokatuen Elkartea), José Ramón Pérez (Salhaketa -Araba), Carlos Hernández (Salhaketa -Bizkaia), Iñaki Rivera Beiras (Universidad de Barcelona), Gemma Ubasart i Gonzàlez (Universidad Autónoma de Barcelona-UAB), Amalia Alejandre (abogada, Madrid), José Manuel Hernández (abogado, CAES), Luis Ocaña Escolar y Emma Valiente (Grupo 17 de Marzo, Sociedad Andaluza de juristas para la defensa de los Derechos Humanos)

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