Die spanische Regierung und ihr Sondergericht treten weiterhin Bürgerrechte und Meinungsfreiheit im Baskenland mit Füssen.

Am 15. Juli 1998 lässt Baltasar Garzon, damals Ermittlungsrichter des spanischen Sondergerichts Audiencia Nacional, die baskische Tageszeitung EGIN (Machen) und den gleichnamigen Radio von der Polizei stürmen und schließen. Mit Hilfe des antidemokratischen Antiterrorgesetzes hebelt er die Verteidigerrechte aus, verhört Journalisten unter Anwendung der berüchtigten “Incommunicado-Haft”, einer totalen Kommunikationssperre, die Folter ermöglicht, und verhängt ein “vorläufiges Verbot”.

Der Prozess beginnt erst sieben Jahre später. Im Dezember 2007 fällt das Sondergericht sein Urteil und verbietet EGIN. Es folgte damit Garzons These, EGIN stünde im Dienste der Untergrundorganisation ETA.

Im Mai 2009 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil auf. Der Beweis sei nicht erbracht worden, das Verbot der Zeitung nicht rechtens. Die “Einziehung und Auflösung des Vermögens” wird rückgängig gemacht. Gebäude sind verfallen, die Druckmaschinen längst verrottet und wertlos.

Die Zeitung EGIN wurde vor 15 Jahren illegal geschlossen, die nächsten politischen Prozesse sind von demselben Sondergericht für Oktober 2013 bereits angekündigt. Zwei Massenprozesse gegen Politiker, Kneipen und jugendliche Aktivisten der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.

Insgesamt über 80 Personen, werden mit hohen Haftstrafen bedroht. Auch hier der Vorwurf, die politischen Aktivitäten, der Kneipenbetrieb und die Jugendworkshops stünden im Dienste der Untergrundorganisation ETA. Diese hat bereits im Oktober 2011 ihren bewaffneten Kampf beendet. Die spanische Regierung und ihr Sondergericht treten weiterhin Bürgerrechte und Meinungsfreiheit im Baskenland mit Füssen.

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