18.10.2012 | Ralf Streck (Telepolis vom 18.10.2012)

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Spanien, weil die Folter von baskischen Journalisten nicht untersucht wurde

Spanien wurde am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erneut abgestraft. Das Land muss den Chefredakteur der baskischen Tageszeitung “Euskaldunon Egunkaria” entschädigen, weil den Foltervorwürfen nach der Verhaftung und illegalen Schließung der Zeitung 2003 nicht nachgegangen wurde. Spanien habe die Menschenrechtskonvention verletzt, wonach “niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen” werden dürfe, heißt es im Urteil.

Martxelo Otamendi (s. Foto, EFE) zeigte sich bei der Pressekonferenz am Dienstagabend im baskischen Andoain “zufrieden”, in Straßburg Gerechtigkeit gefunden zu haben. Doch Bitterkeit bleibt; “Es ist billig in Spanien zu foltern”, sagte der Direktor der neuen Tageszeitung “Berria” (Nachricht) mit Blick darauf, dass Spanien ihm 24.000 Euro Entschädigung zahlen muss.

Der spanische Staat ziehe es vor zu zahlen, “anstatt zu untersuchen und zu verhindern”. Es sei einfach, Folter zu unterbinden, weil sie “vorhersehbar” sei. Die berüchtigte Kontaktsperre von bis zu zehn Tagen nach dem Antiterrorgesetz werde dazu genutzt. Dann hat der Beschuldigte weder Kontakt zu seinem Anwalt noch zur Familie. Spanien könnte auch in “Menschenrechtsfragen gut eine europäische Rettung” vertragen, spielte Otamendi auf die beantragte Bankenrettung und die damit verbundenen Auflagen und Kontrollen an. Er bekräftigte, es handele sich nicht um Ausnahmefälle.

Auch die Straßburger Richter wiesen auf die “besondere Verletzbarkeit” einer Person in der Kontaktsperre hin. “Spezielle Maßnahmen” müssten ergriffen werden, um Folter und Misshandlung zu verhindern. Otamendi zählte übliche Folterpraktiken auf, die er und seine Kollegen erleiden mussten: Mit Plastiktüten seien sie nahe an den Erstickungstod gebracht worden, es gab Schläge auch in die Genitalien, Scheinhinrichtungen und andere Misshandlungen.

Seit Jahren fordern die Kommission des Europarats zur Prävention der Folter, die Anti‑Folter‑Kommission der Vereinten Nationen und Menschenrechtsgruppen die Abschaffung der Kontaktsperre. Zumindest soll die Zeit lückenlos auf Video aufgezeichnet werden, in der eine Person isoliert ist, um Übergriffe zu verhindern oder sie verfolgen zu können. Passiert ist bisher in Madrid nichts, wo Folter stets bestritten und bisweilen Bücher zum Thema zensiert werden. Otamendi merkte an, dass die “Folter eine Arbeitsmethode” sei und deshalb die Folterer praktisch nie angeklagt und noch verurteilt würden.

Sein Anwalt Iñigo Iruin verwies darauf, dass in Straßburg einigen offenbar der Kragen platzt. Zum dritten Mal in zwei Jahren sei Spanien wegen Folter verurteilt worden. “Ich hoffe, weitere Urteile folgen in Zukunft.” Angeführt wurde auch, dass Spanien im Juli verurteilt wurde, eine ETA-Gefangene freizulassen, die seit 2008 “illegal” inhaftiert sei. Die Richter machten “politische Gründe” dafür aus, warum sie nach ihrer Haftverbüßung nicht freigelassen wurde. Wie bei ihr wurden bei dutzenden Gefangenen die Strafen rückwirkend neu berechnet, weshalb zahlreiche Fälle zur Entscheidung vorliegen.

Erstmals hat der Menschenrechtsgerichtshof im Fall Otamendi spanische Richter direkt für ihre “Passivität” angesichts von Folteranzeigen gerügt. Angesprochen wurde der Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof Juan Del Olmo, der auch die illegale Zeitungsschließung angeordnet hat. Er muss für die Unversehrtheit des Beschuldigten sorgen. Es sei “nicht hinnehmbar”, dass Anzeigen ignoriert würden, weder der Betroffene gehört noch die bewachenden Beamten verhört würden, heißt es im Urteil.

Dass die fünf Journalisten gefoltert wurden, räumte unterschwellig schon der Nationale Gerichtshof ein, als er die Angeklagten 2010 vom Vorwurf freisprach, Mitglieder der Untergrundorganisation ETA zu sein. Dazu musste das Gericht die Geständnisse verwerfen, die von der Guardia Civil aus ihnen herausgepresst worden waren. Es konnte “keine kriminelle Aktivität” festgestellt werden. Die Anklage habe auf einer “verbreiteten und falschen Vorstellung” beruht, alles im Umfeld der baskischen Sprache werde von der “ETA gesteuert und/oder gefördert”. Ein Jahr vor dem Egunkaria-Urteil hatte schon der Oberste Gerichtshof das 1998 mit der gleichen Begründung erlassene Verbot der baskischen Tageszeitung und Radio “Egin” (Machen) aufgehoben. Damals wurden die Verhafteten aber nicht gefoltert.

Egunkaria war aber die einzige Zeitung, die komplett in baskischer Sprache erschien. Sie wurde auf Anordnung Del Olmos im März 2003 ebenfalls von der paramilitärischen Guardia Civil gestürmt und geschlossen. Zwar haben die Beschäftigten schnell mit Berria eine neue Zeitung gegründet, doch dafür mussten mehrere Millionen Euro Spenden gesammelt werden. Die Zeitung fordert nun von Spanien eine Entschädigung in einer Höhe von 17 Millionen Euro. Ein Urteil dazu steht vor spanischen Gerichten noch aus.


Erstveröffentlichung: Telepolis, 18.10.2012, weiterlesen >>

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